Antwort Für was haftet ein Gesellschafter? Weitere Antworten – Welche Haftung hat ein Gesellschafter
Wer sich als Gesellschafter an einer GmbH beteiligt, muss grundsätzlich nicht für die Schulden der Gesellschaft haften. Der Gesellschafter ist in erster Linie Kapitalanleger, d. h., er leistet seine Einlage in das Gesellschaftsvermögen und hat damit seine Pflicht erfüllt.Haftung bei Bürgschaften oder Garantien: Wenn ein Gesellschafter für Kredite oder andere Verbindlichkeiten der GmbH eine Bürgschaft oder Garantie übernimmt, haftet er mit seinem Privatvermögen (§§ 765 ff. BGB).Wer haftet, wenn eine GmbH pleitegeht Normalerweise haften die Geschäftsführer*innen nicht mit ihrem privaten Vermögen für die Schulden einer GmbH, sondern nur die GmbH selbst mit der Stammeinlage und dem Betriebsvermögen.
Wie haften Gesellschafter einer BGB : Die Gesellschafter haften für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft den Gläubigern als Gesamtschuldner persönlich. Eine entgegenstehende Vereinbarung ist Dritten gegenüber unwirksam.
Wann haftet ein Gesellschafter persönlich
Gesellschafter, die vorsätzlich oder grob fahrlässig einer Person, die nicht Geschäftsführer sein kann, die Führung der Geschäfte anvertrauen, haften der GmbH für einen etwaigen Schaden persönlich und solidarisch, § 6 Abs. 5 GmbHG.
Wie lange ist ein ehemaliger Gesellschafter haftbar : Man spricht in diesem Fall von einer sogenannten Nachhaftung nach § 160 Abs. 1 HGB. Ein Geschäftsführer kann bis zu zehn Jahre nach seinem Ausscheiden aus der Gesellschaft für Verbindlichkeiten haften, die bis zu dem Zeitpunkt des Austritts begründet wurden.
Je nach Gesellschaftsform des Unternehmens stellt sich dann auch die Frage, inwieweit man für Schulden der Existenzgründung mit seinem Privatvermögen haftet. In der Regel gilt: Einzelunternehmen und Personengesellschaften haften mit ihrem Privatvermögen, Kapitalgesellschaften nicht.
Grundsätzlich haftet der Geschäftsführer einer GmbH nicht persönlich. Eine Ausnahme wird dann gemacht, wenn der Gesellschaft ein Schaden entsteht, weil der Geschäftsführer die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes missachtet (§ 43 Absatz 1, 2 GmbHG).
Wie hoch haften Gesellschafter einer GmbH
Die Gesellschafter haften allerdings gegenüber der Vorgesellschaft bis zur Eintragung für Verluste des Stammkapitals ( sog. Verlustdeckungshaftung ). Die Gesellschafter haften unbeschränkt, wobei der Haftungsumfang dem jeweiligen Beteiligungsverhältnis entspricht.Die Gesellschaft fungiert als juristische Person, die bei Streitigkeiten haftet. Die GmbH-Geschäftsführer oder Gesellschaft müssen somit nicht fürchten, mit ihrem privaten Vermögen zu haften.Die Gesellschafter haften nach der Rechtsprechung im Falle der Eintragung für Vorbelastungen, die das Gesellschaftsvermögen zum Zeitpunkt der Eintragung unter den Betrag des Stammkapitals mindern (sogenannte „Unterbilanzhaftung“).
Haftung für Stammeinlagen
Kann er den fehlenden Betrag nicht aufbringen, haften dafür alle übrigen Gesellschafter anteilig mit ihrem Privatvermögen (§24 GmbHG). Diese Ausfallhaftung greift nicht nur bei ausstehenden Bareinlagen, sondern außerdem bei Sacheinlagen, deren Wert zu hoch angesetzt wurde.
Wann haftet ein Gesellschafter einer GmbH persönlich : Gesellschafter, die vorsätzlich oder grob fahrlässig einer Person, die nicht Geschäftsführer sein kann, die Führung der Geschäfte anvertrauen, haften der GmbH für einen etwaigen Schaden persönlich und solidarisch, § 6 Abs. 5 GmbHG.
Bin ich als angestellter Geschäftsführer haftbar : Zu beachten ist, dass Arbeitnehmer:innen nur eingeschränkt oder, aufgrund der privilegierten Arbeitnehmerhaftung, teils gar nicht haften. Ein angestellter Geschäftsführer hingegen haftet bereits bei leichter Fahrlässigkeit uneingeschränkt mit seinem vollen Privatvermögen.
Wer haftet bei einer GmbH für die Schulden
Das Besondere an einer GmbH ist – wie der Name schon sagt – die beschränkte Haftung: Die Gesellschafter haften – anders als etwa bei der OG oder einem Einzelunternehmen – nämlich nicht mit ihrem Privatvermögen für die Schulden der Gesellschaft.
Ein Geschäftsführer haftet der Gesellschaft mit seinem Privatvermögen, soweit er seine Pflichten fahrlässig oder vorsätzlich verletzt und der Gesellschaft dadurch ein Schaden entsteht. Maßstab für eine Pflichtverletzung ist stets die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes.Gesellschafter, die vorsätzlich oder grob fahrlässig einer Person, die nicht Geschäftsführer sein kann, die Führung der Geschäfte anvertrauen, haften der GmbH für einen etwaigen Schaden persönlich und solidarisch, § 6 Abs. 5 GmbHG.