Antwort Ist B2B verboten? Weitere Antworten – Ist Kaltakquise B2B erlaubt

Ist B2B verboten?
Kaltakquise per E-Mail ist sowohl B2B als auch B2C verboten, wenn keine vorherige Einwilligung vorliegt. Die Werbung per Post ist immer zulässig, solange dieser nicht aktiv widersprochen wird oder die Aufmachung der Werbung verschleiert, dass es sich hier um werbliche Zwecke handelt.B2C: Damit Kaltakquise bei Privatpersonen rechtlich erlaubt ist, muss sie von dem potenziellen Kunden genehmigt werden. Ohne ausdrückliche Genehmigung ist Telefonmarketing verboten. Das betrifft übrigens nicht nur die Kontaktaufnahme per Telefon, sondern auch den Erstkontakt per Mail, Fax, WhatsApp oder SMS.Eine kalte Kundenakquise zur Kundengewinnung ist grundsätzlich verboten, wenn Sie Privatpersonen anrufen. Gegenüber Unternehmern gilt das abgesehen von einigen Ausnahmen ebenfalls.

Ist Kaltakquise per E-Mail erlaubt : E-Mails sind in der Kaltakquise – zumindest in Europa – häufig ein Ausnahmefall. Für E-Mails mit werblichem Charakter brauchst Du nämlich eine ausdrückliche Erlaubnis des Empfängers und einen Double-Opt-In – und das hast Du in der Regel nicht, wenn Du jemanden zum ersten Mal kontaktierst.

Sind B2B Werbemails erlaubt

§ 7 UWG stellt in Abs. 2 Nr. 3 ja bekanntermaßen recht hohe Anforderungen an eine rechtmäßige Versendung von Werbe-E-Mails. Grundsätzlich ist eine solche ja erlaubt – sowohl im B2C- als auch B2B-Bereich –, sofern eine vorherige ausdrückliche Einwilligung des Adressaten vorliegt.

Ist telefonakquise im B2B erlaubt : Die Telefonakquise im B2B Vertrieb ist erlaubt, wenn deine Zielkunden ein vermutliches Interesse an einer Zusammenarbeit haben.

Die Warmakquise ist rechtlich in Deutschland erlaubt. Der Gesprächspartner darf angerufen werden, wenn er seine (mutmaßliche) Einwilligung gegeben hat. Dies gilt für B2B und B2C Anrufe.

Die rechtliche Grundlage für die Telefonakquise ist §7 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Diese Vorschrift regelt, dass geschäftliche Handlungen verboten sind, wenn sie Marktteilnehmer in unzumutbarer Weise belästigen. Unter diese Vorschrift fällt auch die Kaltakquise.

Ist Kaltakquise B2B per Mail erlaubt

Im Business-to-Business-Bereich (B2B) sind die Bestimmungen für die Neukundenakquise etwas großzügiger. Hier ist die Kaltakquise über Telefon, Fax, E-Mail und sonstige Vertriebskanäle erlaubt, wenn der Werbende mutmaßlich davon ausgehen kann, dass das kontaktierte Unternehmen einverstanden ist.