Antwort Ist die Beratung beim Notar kostenlos? Weitere Antworten – Ist eine Erstberatung beim Notar kostenlos
Nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) gilt, dass die Beratung durch den Notar zumeist kostenfrei ist und somit keine eigenständige Gebühr auslöst.Die Gebühr für die erste Beratung richtet sich nach dem Rechtsproblem und dem Geschäftswert. Aus Erfahrung kann jedoch gesagt werden, dass im Regelfall die Kosten für eine erste Beratung bei ca. 100 bis 200 Euro zzgl. Mehrwertsteuer liegen.Beim Hauskauf in Deutschland fallen Notarkosten an, die gesetzlich geregelt sind und sich nach dem Wert des Hauses richten. Die Kosten betragen in der Regel etwa 0,8 bis 1,2 Prozent des Kaufpreises bei einem Haus bis zu 500.000 Euro.
Kann man sich bei einem Notar beraten lassen : Ihnen und Ihren Vertragspartnern steht der Notar in erster Linie als unparteiischer, neutraler Berater in komplizierten und folgenreichen Rechtsangelegenheiten zur Verfügung.
Was ist eine notarielle Beratung
Durch die notarielle Beurkundung und Vertragsprüfung bei Rechtsgeschäften wird den Beteiligten Rechts- und Beweissicherheit gewährt. Sie dient dazu, die in rechtlichen Belangen meist unerfahrenen Beteiligten vor Irrtümern und Benachteiligungen zu schützen.
Sind Notare alle gleich teuer : Die Notarkosten sind bundesweit einheitlich durch das Gerichts- und Notarkostengesetz geregelt und damit bei jeder Notarin und jedem Notar gleich. Das Gebührensystem ist sorgfältig austariert. Es führt dazu, dass Notarinnen und Notare viele Amtstätigkeiten ohne eine kostendeckende Gebühr durchführen.
Bei der Beurkundung von Willenserklärungen muss der Notar gemäß § 17 Abs. 1 BeurkG den Willen der Beteiligten erforschen, den Sachverhalt aufklären, die Beteiligten über die rechtliche Tragweite des Geschäfts belehren und ihre Erklärungen klar und unzweideutig in der Niederschrift wiedergeben.
Die überwiegenden Notarkosten entstehen bereits mit der Versendung des vom Notar erstellten Urkundenentwurfs an die Beteiligten, nicht erst bei Beurkundung. Aus diesem Grund wird immer wieder darüber gestritten, wer die Notarkosten zu tragen hat, wenn der Kauf kurz vor der Beurkundung platzt.
Hat ein Notar eine beratende Funktion
Ihnen und Ihren Vertragspartnern stehen die Notarinnen und Notare als unparteiische Beratende in komplizierten und folgenreichen Rechtsangelegenheiten zur Verfügung.Ein telefonisches Beratungsgespräch von ca. 30 Minuten Dauer kostet zwischen 150,00 € und 250,00 €.Dabei erheben Notare ihre Gebühren aber nicht nach eigenem Gutdünken. In Deutschland sind die Notargebühren einheitlich im Gerichts- und Notarkostengesetz (GnotKG) festgelegt. Im Durchschnitt summieren sie auf etwa 1,5% der Kaufsumme, wobei etwa 1% auf die reinen Notarkosten und 0,5% auf die Grundbuchkosten entfallen.
Jeder Bürger hat grundsätzlich Anspruch auf richtige und umfassende (individuelle) Beratung über seine Rechte und Pflichten nach dem Sozialgesetzbuch. Zuständig sind die jeweiligen Leistungsträger, denen gegenüber der Bürger Rechte geltend macht oder denen er gegenüber Pflichten zu erfüllen hat.
Was kostet ein Beratungsgespräch beim Notar wegen Testament : Dabei darf er für eine Erstberatung 190,00 € und für weitere Beratungstätigkeiten einen Maximalbetrag von 250,00 € zzgl. Umsatzsteuer verlangen (§ 34 RVG).
Wer zahlt die Kosten beim Notar : Notarkosten werden In der Regel vom Käufer übernommen und betragen 1-1,5% des Kaufpreises. Der Verkäufer trägt zusätzliche Kosten bei der Löschung von Rechten Dritter. Die Grunderwerbsteuer fällt beim Kauf an und variiert je nach Bundesland zwischen 3,5% und 6,5% des Kaufpreises.
Wie viel darf ein Notar verlangen
Wie lassen sich die Notarkosten berechnen
Auszug aus der GNotKG-Gebührentabelle | ||
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Wert | einfache Gebühr | doppelte Gebühr |
10.000 Euro | 75 Euro | 150 Euro |
50.000 Euro | 165 Euro | 330 Euro |
100.000 Euro | 273 Euro | 546 Euro |
Du schilderst dem Berater oder der Beraterin deine Probleme, deine Sorgen oder Ängste und ihr sprecht über Situationen, die du in diesem Zusammenhang erlebt hast. Damit der Berater oder die Beraterin sich ein Bild von dir und deinem Problem machen kann, wird er oder sie dir auch Fragen stellen.Im ersten Gespräch klärst du mit einer Beraterin oder einem Berater, was du dir in der Beratung wünschst, über welche Themen du sprechen und welche Ziele du erreichen willst. In der Regel dauert eine Beratungstermin zwischen 60-90 Minuten. Die Dauer eines Beratungsprozesses ist sehr unterschiedlich.
Wer berät mich in erbschaftsfragen : Erben haben in der Regel immer auch mit dem Nachlassgericht zu tun. Es ist in allen Belangen und Fragen rund um das Erbrecht eine wichtige Instanz. Das Nachlassgericht ist eine Abteilung des jeweiligen Amtsgerichts; es ist für Nachlasssachen zuständig (§ 342 FamFG).