Antwort Ist ein Kostenvoranschlag kostenpflichtig? Weitere Antworten – Wie viel kostet ein Kostenvoranschlag
Ein Kostenvoranschlag ist normalerweise kostenlos. Wenn Sie mehrere Angebote einholen und nicht sofort einen Reparaturvertrag abschließen, kann er etwas kosten. Die Summe wird aber üblicherweise mit der Reparatursumme verrechnet. Nur ein schriftlicher Kostenvoranschlag ist für die Werkstatt verbindlich.Laut § 632 Abs. 3 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ist ein Kostenvoranschlag „im Zweifel nicht zu vergüten“. Berechnet ein Handwerksunternehmen für diese Vorauskunft allerdings einen Betrag, muss dies vorab explizit mit den Kund:innen vereinbart werden.Der Kunde muss den Kostenvoranschlag dann nur bezahlen, wenn kein Auftrag zustande kommt. Aber: Die Kostenpflicht muss ausdrücklich vereinbart sein. Sie einfach in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu schreiben, reicht nicht aus. Eine solche Klausel ist aus Sicht der Gerichte unwirksam.
Ist ein Kostenvoranschlag immer kostenlos : Darf ein Kostenvoranschlag immer in Rechnung gestellt werden Prinzipiell sehen die gesetzlichen Regelungen vor, dass ein Kostenvoranschlag kostenlos ist. Laut Paragraf 632 Absatz 3 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ist ein Kostenvoranschlag "im Zweifel nicht zu vergüten".
Wer trägt die Kosten für Kostenvoranschlag
Kostenvoranschläge sind also in der Regel nicht zu vergüten. Nur wenn der Handwerker vorher explizit darauf hinweist, dass sein Kostenvoranschlag nicht kostenlos ist, und der Kunde sich darauf einlässt, hat der Handwerker einen Zahlungsanspruch für den Kostenvoranschlag.
Kann ein Angebot kostenpflichtig sein : Während der Preis in einem Angebot verbindlich ist, darf der Handwerker den genannten Preis in einem Kostenvoranschlag überschreiten. Zudem ist ein Angebot immer kostenlos, während Sie für einen Kostenvoranschlag eine Gebühr in Rechnung stellen dürfen.
Kostenvoranschläge sind also in der Regel nicht zu vergüten. Nur wenn der Handwerker vorher explizit darauf hinweist, dass sein Kostenvoranschlag nicht kostenlos ist, und der Kunde sich darauf einlässt, hat der Handwerker einen Zahlungsanspruch für den Kostenvoranschlag.
Fazit: Ein Kostenvoranschlag ist kostenlos, falls der Handwerker mit dem Auftraggeber nichts anderes vereinbart hat. Erhält der Handwerker den Auftrag und zeigt sich im Laufe der Arbeiten, dass es wesentlich teurer wird (10 bis 20 Prozent), muss er den Besteller hiervon unverzüglich darüber informieren.