Antwort Kann ein Dritter Widerspruch einlegen? Weitere Antworten – Wer darf Widerspruch einreichen

Kann ein Dritter Widerspruch einlegen?
Widerspruch kann ein Betroffener kostenfrei einlegen, wenn er mit der Entscheidung einer Behörde nicht einverstanden ist. Üblicherweise enthält jeder Verwaltungsakt einer Behörde eine sog. Rechtsbehelfsbelehrung, aus der hervorgeht, in welcher Form und Frist, sowie bei welcher Behörde der Widerspruch einzulegen ist.Grundsätzlich ist ein Widerspruch gegen einen noch nicht erlassenen Verwaltungsakt unzulässig. Er wird auch nicht nachträglich zulässig, wenn der Verwaltungsakt später ergeht. Allerdings ist unter engen Voraussetzungen gegen drohende Verwaltungsakte eine vorbeugende Unterlassungsklage denkbar.Grundsätzlich ist ein Widerspruch schriftlich einzulegen. Das bedeutet, dass Sie den Widerspruch handschriftlich selbst unterschreiben und im Original mit Ihrer Unterschrift an die Behörde übersenden müssen. Sie müssen als Aussteller erkennbar sein! Es gibt auch andere Wege das Formerfordernis zu erfüllen.

Was ist ein Drittwiderspruch : Wenn ein Dritter einen Rechtsbehelf gegen einen Verwaltungsakt einlegt, der einen anderen begünstigt, so wird dies als "Drittbeteiligung" bezeichnet. Dieser Drittwiderspruch hat gemäß § 80 Abs. 1 S.

Wer legt Widerspruch ein

Der Widerspruch kann entweder bei der Behörde, die den Bescheid erlassen hat, oder bei der Widerspruchsbehörde eingelegt werden.

Kann man einen Widerspruch auch per Mail schicken : Um gegen einen Verwaltungsakt Widerspruch einzulegen, sind bestimmte Regeln zu beachten. Ein Widerspruch kann schriftlich oder persönlich eingelegt werden. Bei einem elektronischen Widerspruch ist eine spezielle elektronische Unterschrift oder der Versand per De-Mail erforderlich.

Bei dem Widerspruch handelt es sich um einen Rechtsbehelf. Der Widerspruch gegen eine Verwaltungsentscheidung hat daher Aussicht auf Erfolg, wenn er zulässig und begründet ist.

Die gesetzlichen Regelungen sehen vor, dass ein Widerspruch nicht begründet werden muss. Sie müssen aus gesetzlicher Sicht auch keine Unterlagen beilegen. Eine Begründung und weitere Unterlagen können jedoch sehr hilfreich sein, wenn sich daraus wichtige Gesichtspunkte für die Beurteilung des Widerspruchs ergeben.

Ist ein Widerspruch auch per Mail gültig

Ein Widerspruch kann schriftlich oder persönlich eingelegt werden. Bei einem elektronischen Widerspruch ist eine spezielle elektronische Unterschrift oder der Versand per De-Mail erforderlich. Eine einfache E-Mail reicht nicht aus, wie das Hessische Landessozialgericht in einem neuen Urteil entschieden hat.Die Drittwiderspruchsklage ist statthaft, wenn ein Dritter behauptet, ein die Veräußerung hinderndes Recht an dem gepfändeten Vollstreckungsgegenstand zu haben (§ 771 ZPO). Vollstreckungsgegenstand können bewegliche Sachen oder Forderungen sein.Sowohl ein Widerspruchs- als auch ein Sozialgerichts-Verfahren ist für Sie grundsätzlich kostenlos. Es können für Sie allerdings Kosten entstehen, wenn Sie einen Anwalt oder eine Anwältin beauftragen.

Checkliste für den Widerspruch

  1. Ihr Name, Ihre Adresse (mit Telefonnummer) und das Datum.
  2. die Anschrift der Behörde, an die der Widerspruch gehen muss.
  3. die Erklärung, dass Sie Widerspruch einlegen.
  4. das Datum des Bescheides, gegen den der Widerspruch eingelegt wird.
  5. das Geschäftszeichen oder Aktenzeichen des Bescheides.

Was kostet ein Widerspruch beim Anwalt : Sowohl ein Widerspruchs- als auch ein Sozialgerichts-Verfahren ist für Sie grundsätzlich kostenlos.

Wie muss ein Widerspruch zugestellt werden : Hier gibt es zwei Möglichkeiten: Zustellung mittels Postzustellungsurkunde oder gegen Empfangsbekenntnis („PZU“ oder „gegen EB“). Die Postzustellungsurkunde wird als Zustellungsart gewählt, wenn der Widerspruchsführer nicht anwaltlich vertreten ist, also direkt an ihn zugestellt wird.

Wie sollte man einen Widerspruch verschicken

Ein schriftlicher Widerspruch sollte folgende Informationen beinhalten:

  1. Absender(adresse)
  2. Empfängeradresse.
  3. Datum.
  4. Aktenzeichen und Datum des Bescheids.
  5. Begründung des Widerspruchs (wenn möglich mit Nachweisen) – nicht zwingend notwendig, aber sinnvoll.
  6. Unterschrift.


Sie sollten nicht zu lange damit warten, die Begründung nachzureichen. Denn eine Behörde oder öffentliche Stelle muss spätestens drei Monate nach Ihrem Widerspruch eine Entscheidung treffen.Der Widerspruch muss innerhalb der Widerspruchsfrist von 4 Wochen ab Zustellung des Bescheides beim Jugendamt eingehen. Dein Widerspruch muss begründet sein. Die Begründung Deines Widerspruchs kannst Du aber auch nach Fristablauf noch nachreichen.

Wie lange habe ich Zeit nach einem Widerspruch zu begründen : Dafür haben Sie genau einen Monat Zeit – gezählt wird ab dem Tag, an dem Ihnen der Bescheid zugegangen ist. Also auf Deutsch: Ab dem Tag, an dem Sie das Schreiben aus dem Briefkasten geholt haben. Falls Sie noch medizinische Berichte für Ihre Begründung benötigen, können Sie diese nachreichen.