Antwort Kann ich 2024 noch mit Holz heizen? Weitere Antworten – Sind Holzheizungen ab 2024 noch erlaubt

Kann ich 2024 noch mit Holz heizen?
Holzheizungen müssen bestimmte Grenzwerte erfüllen

Bis Ende 2024 müssen Anlagen, die vor 2010 eingebaut wurden, nachgerüstet werden und den strengeren Grenzwerten entsprechen.Besitzer haben dafür bis zum 31.12.2024 Zeit – also bis Ende des kommenden Jahres. Ab 2025 darf dann kein Kaminofen (oder Holzofen) mehr betrieben werden, der die neuen Grenzwerte nicht erfüllt. Die Verordnung gilt für alle Feueranlagen mit festen Brennstoffen. Für ältere Kaminöfen gelten bereits Grenzwerte.Seit dem 31.12.2020 dürfen nur noch Kaminöfen in Betrieb sein, die zwischen dem 01.01.1995 und dem 21.03.2010 gebaut wurden. Diese Kaminöfen dürfen noch bis 31.12.2024 betrieben werden. Danach müssen auch die Öfen entweder nachgerüstet sein oder sie werden stillgelegt.

Wie lange darf man Holzöfen noch benutzen : Am 31.12.2024 endet die letzte Übergangsfrist der BImSchV, die Kaminöfen und Holzöfen zwischen dem 01.01.1995 und dem 21.03.2012 betrifft. Kaminöfen, die nach März 2010 gekauft wurden, sind zugelassen. Viele Geräte fallen unter den Bestandsschutz oder müssen stillgelegt oder mit Feinstaubfiltern nachgerüstet werden.

Ist eine Scheitholzheizung noch erlaubt

Der Einbau von Holzheizungen wird im neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG) verboten. Ausnahmen gelten nur bei der Kopplung mit einer Solaranlage. Und beim Einsatz in „alten Gebäuden.

Welche Holzöfen müssen ab 2025 stillgelegt werden : Ab dem 01.01.2025 müssen alle Kaminöfen, die mit Festbrennstoffen betrieben werden, den aktuellen Bestimmungen der 1. BImSchV Stufe 2 entsprechen.

Fakt ist: Ab 2025 dürfen Kaminöfen und Holzöfen nicht mehr als 0,15 Gramm Staub sowie 4 Gramm Kohlenstoffmonoxid je Kubikmeter Abgasluft in die Luft pusten. Kann man diese Grenzwerte nicht einhalten, muss der Ofen nachgerüstet werden.

Fazit: Einzelraumfeuerstätten bleiben erlaubt ab 2024

Zusammenfassend lässt sich festhalten: Ab 2024 gibt es kein Verbot für den Betrieb und Einbau moderner Einzelraumfeuerstätten wie Kamin- oder Kachelöfen und Heizkamine.

Hat Heizen mit Holz eine Zukunft

GEG: Einbau von neuen Holzheizungen ab 2024

Im finalen Entwurf für das Gebäudeenergiegesetz (GEG) soll der Einbau einer Heizungsanlage, die auf fester Biomasse basiert, in Bestandsgebäuden und Neubauten auch nach dem 1.1.2024 noch möglich sein. Dann tritt das GEG, auch Heizungsgesetz genannt, in Kraft.Welche Heizungen darfst Du ab 2024 noch einbauen

  • eine Wärmepumpe.
  • ein Nah- oder Fernwärmeanschluss.
  • Solarthermie.
  • Biomasseheizungen, wie Pellet-, Biogas- oder Wasserstoffheizungen.
  • Stromdirektheizungen.
  • Hybridheizungen, bei denen eine Wärmepumpe oder Solarthermie mit einer Gas- oder Biomasseheizung kombiniert wird.

Übergangsfristen für Festbrennstoffkessel nach 1. BImSchV

Datum auf dem Typschild Frist für Nachrüstung oder Außerbetriebnahme
bis einschließlich 31. Dezember 1994 1. Januar 2015
vom 1. Januar 1995 bis einschließlich 31. Dezember 2004 1. Januar 2019
vom 1. Januar 2005 bis einschließlich 21. März 2010 1. Januar 2025


Ab dem 01.01.2025 müssen alle Kaminöfen, die mit Festbrennstoffen betrieben werden, den aktuellen Bestimmungen der 1. BImSchV Stufe 2 entsprechen. Welche das sind und wer von dieser Verordnung betroffen ist, erfahren Sie in diesem Beitrag: Übersicht Kaminofenzulassungen in Deutschland.

Was muss ein Kamin ab 2024 erfüllen : So ergab sich aus der Veränderung der Verordnung die folgende Anforderung für die Nutzung:

  1. Maximal 1,25 Gramm Kohlenmonoxid je Kubikmeter Abgas.
  2. Maximal 0,04 Gramm Feinstaub je Kubikmeter Abgas.
  3. Minimaler Wirkungsgrad in Höhe von 73 Prozent.

Welche Kaminöfen dürfen nach 2025 weiter betrieben werden : Fakt ist: Ab 2025 dürfen Kaminöfen und Holzöfen nicht mehr als 0,15 Gramm Staub sowie 4 Gramm Kohlenstoffmonoxid je Kubikmeter Abgasluft in die Luft pusten. Kann man diese Grenzwerte nicht einhalten, muss der Ofen nachgerüstet werden.

Ist das Heizen mit Holz bald vorbei

In Deutschland kann nicht unbegrenzt mit Holz geheizt werden. Laut der Kleinfeuerungsverordnung mussten bis Ende 2020 alle Öfen stillgelegt, nachgerüstet oder ausgetauscht werden, die vor dem 1. Januar 1995 zugelassen wurden. Ende 2024 verlieren alle Geräte mit Zulassung vor dem 21.

Auch für bestimme Kaminöfen und Kachelöfen läuft Ende 2024 eine Nachrüstpflicht ab: Alle diese Öfen müssen bis Ende 2024 die gesetzlichen Grenzwerte für Feinstaub und Kohlenmonoxid einhalten. Das betrifft vor allem Kaminöfen, die zwischen dem 1. Januar 1995 und dem 21. März 2010 in Betrieb genommen wurden.Förderung. Der Besitzer eines Einfamilienhauses kann für den Einbau einer neuen, klimafreundlichen Heizung bis zu 30.000 Euro der Gesamtrechnung für die Förderung geltend machen. Und zwar zu höchstens 70 Prozent. Die staatliche Förderung beträgt maximal 21.000 Euro für einen Heizungsumbau.

Welche Kamine müssen nicht nachgerüstet werden : Private Kochherde, Backöfen und Badeöfen, offene Kamine sowie vor 1950 errichtete Öfen (so genannte historische Öfen) sollen nicht unter das Austausch- und Nachrüstungsprogramm fallen.