Antwort Kann ich mit 64 Jahren in Rente gehen wenn ich 45 Jahre gearbeitet habe? Weitere Antworten – Wann kann man nach 45 Arbeitsjahren abschlagsfrei in Rente gehen

Kann ich mit 64 Jahren in Rente gehen wenn ich 45 Jahre gearbeitet habe?
Wer die Mindestversicherungszeit (sogenannte Wartezeit) von 45 Jahren erfüllt, kann bereits vor Erreichen des regulären Rentenalters eine „Altersrente für besonders langjährig Versicherte“ erhalten. Sie ist abschlagsfrei und wird umgangssprachlich oft als „Rente mit 63“ bezeichnet.Hat man nur 35 Beitragsjahre vorzuweisen, kann man mit Abschlägen von 10,8 Prozent (da 3 Jahre früher) mit 64 in Rente gehen. All diejenigen, die mindestens 45 Beitragsjahre in die gesetzliche Rentenkasse eingezahlt haben, können mit 65 ohne Abschläge in Rente gehen.Im Durchschnitt erhält ein Rentner 1.308 Euro Altersrente im Monat und eine Rentnerin 942 Euro. Besonders langfristig Versicherte erhalten nach 45 Arbeitsjahren im Durchschnitt 1.543 Euro. Männer erhalten 1.728 Euro und Frauen 1.293 Euro. Langjährig Versicherte erhalten nach 35 Arbeitsjahren 1.218 Euro.

Wann kann ich frühestens in Rente gehen Tabelle : Tabelle: Das reguläre Renteneintrittsalter

Geburtsjahr Rentenaltererhöhung (in Monaten) Renteneintrittsalter
1961 18 66 Jahre, 6 Monate
1962 20 66 Jahre, 8 Monate
1963 22 66 Jahre, 10 Monate
ab 1964 24 67 Jahre

Kann ich mit 63 Jahren in Rente gehen wenn ich 45 Jahre gearbeitet habe

Altersrente nach 45 Jahren. Nach einer Versicherungszeit von 45 Jahren können Sie grundsätzlich früher in Rente gehen. Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte wird oft noch „Rente mit 63“ genannt, weil alle vor 1953 Geborenen ohne Abschläge mit 63 Jahren in Rente gehen konnten.

Kann man nach 45 Jahren Arbeit ohne Abzug in Rente gehen Jahrgang 1960 : Aktuell erreicht im Jahre 2023 der Geburtsjahrgang 1960 das 63. Lebensjahr. Wer dann die 45 Versicherungsjahre voll hat, kann die abschlagsfreie Rente mit 64 Jahren plus 4 Monaten beziehen. Auch in den folgenden Jahren steigt die Altersgrenze weiter, und zwar jeweils um zwei Monate pro Geburtsjahrgang.

Altersrente nach 45 Jahren. Nach einer Versicherungszeit von 45 Jahren können Sie grundsätzlich früher in Rente gehen. Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte wird oft noch „Rente mit 63“ genannt, weil alle vor 1953 Geborenen ohne Abschläge mit 63 Jahren in Rente gehen konnten.

Für den Jahrgang 1960 liegt die Altersgrenze für den regulären (abschlagsfreien) Bezug dieser Rente bei 64 Jahren und vier Monaten. Die Schwerbehindertenrente kann man jeweils maximal drei Jahre vor dem regulären Eintrittsalter in diese Rente mit Abschlägen erhalten.

Kann ich mit 63 in Rente gehen Jahrgang 1960 und 45 Arbeitsjahre

Aktuell erreicht im Jahre 2023 der Geburtsjahrgang 1960 das 63. Lebensjahr. Wer dann die 45 Versicherungsjahre voll hat, kann die abschlagsfreie Rente mit 64 Jahren plus 4 Monaten beziehen. Auch in den folgenden Jahren steigt die Altersgrenze weiter, und zwar jeweils um zwei Monate pro Geburtsjahrgang.Vor 1953 geborene Versicherte können nach 45 Jahren Beitragszahlungen die Rente ohne Abschläge beziehen. Für ab 1953 geborene Personen gilt das nicht mehr – wegen der schrittweisen Anhebung der gesetzlichen Regelaltersgrenze auf 67 Jahre.Für den Geburtsjahrgang 1964 und alle später Geborenen gibt es die abschlagsfreie Rente dann frühestens mit 65 Jahren. Ein Beispiel: Wer am 1. Juli 1959 geboren wurde, kann zum 1. September 2023 mit 64 Jahren und zwei Monaten diese Rente erhalten.

Altersrente mit 45 Versicherungsjahren

Damit sind wir bei der Altersrente für besonders langjährig Versicherte angekommen. Auch über diesen Weg kommen Sie genau zwei Jahre früher in die abschlagsfreie Rente. Also frühestens mit 64 und acht Monaten beim Jahrgang 1962.

Kann ich mit 64 in Rente gehen Jahrgang 1961 : Wer 1961 geboren ist, kann mit Schwerbehinderung also bereits mit 64 Jahren und sechs Monaten ungekürzte Rente beziehen. Voraussetzung sind mindestens 35 Beitragsjahre.

Kann man nach 45 Jahren Arbeit ohne Abzug in Rente gehen Jahrgang 1961 : Unter diesen Umständen können Sie nach 45 Jahren in Rente gehen. Beispiel: Sie haben 45 Beitragsjahre angesammelt und sind Jahrgang 1961. Abschlagsfrei können Sie als besonders langjährig Versicherter eine vorgezogene Altersrente mit 64 Jahren und 6 Monaten beziehen.

Wann kann man mit Jahrgang 1961 in Rente gehen

Bist du 1961 geboren, kannst du zwar mit 63 Jahren in Rente gehen, aber mit Abschlägen: Für jeden Monat, den du vor deinem gesetzlichen Renteneintrittsalter (in deinem Fall: 66 Jahre und sechs Monate) in Rente gehst, wird deine Rente um 0,3 Prozent gemindert – hier also um 12,6 Prozent.

Anhebung der Altersgrenze für langjährig Versicherte

Jahrgang Rentenbeginn Abschlag: Rentenbeginn mit 63
1961 66 Jahre + 6 Monate 12,6 %
1962 66 Jahre + 8 Monate 13,2 %
1963 66 Jahre + 10 Monate 13,8 %
ab 1964 67 Jahre 14,4 %