Antwort Kann ich Mülltonnen in der Garage haben? Weitere Antworten – Was darf in einer privaten Garage gelagert werden

Kann ich Mülltonnen in der Garage haben?
Was darf man in der Garage lagern

  • Reifen.
  • Dachgepäckträger und Dachboxen.
  • Wagenheber.
  • Betriebsstoffe wie Frostschutzmittel, Öl, Scheibenreiniger – zumindest in unerheblichen Mengen.
  • teilweise Kraftstoff in begrenztem Umfang (die Garagenverordnung des jeweiligen Bundeslandes enthält dazu eventuell Angaben)

Sie dient ausschließlich dem Abstellen ihres fahrbereiten Fahrzeugs und der Aufbewahrung von Zubehör wie beispielsweise Wagenheber oder Reifen. Alles andere ist nach Gesetz strafbar, vor allem wenn es dazu kommen sollte, dass durch die Lagerung die Ein- und Ausfahrt des Autos nicht mehr möglich ist.Nutzung der Garage: Zweckentfremdung kann zu Bußgeld führen

Bei einer Zweckentfremdung, wenn Sie die Garage also zum Beispiel als Hobbyraum nutzen, können schon einmal 500 Euro fällig werden. Die Ordnungsämter sind befugt, die Garagennutzung zu kontrollieren.

Was darf Mieter in Garage lagern : Das ist erlaubt:

Zubehör wie Reifen, Werkzeug, Pflege- und Putzmittel dürfen in einer Garage gelagert werden. Nicht nur Eigentümer, sondern auch Mieter können darin zudem Motorräder, Moped oder Fahrräder parken.

Warum es verboten ist die eigene Garage als Lagerraum zu nutzen

Eine Garage gilt rechtlich als Nutzfläche, jedoch NICHT als Lagerfläche. Die Nutzung einer Garage ist in den meisten Bundesländern gesetzlich in der sogenannten Garagenverordnung geregelt. Diese variiert je nach Bundesland und besagt im Grundtenor, dass in einer Garage lediglich Kraftfahrzeuge verwahrt werden dürfen.

Sind Fahrräder in der Garage erlaubt : Fahrrädern werden meist von den Behörden in der Garage toleriert, sofern sie das Einparken nicht erschweren. Deshalb rät der ADAC, die Räder aufzuhängen. Ist die Garage Teil einer angemieteten Wohnung, wird beides rechtlich als Einheit angesehen.

Bis zu 500.000 Euro Bußgeld: Garage darf nicht als Lager dienen. Ausnahmen gibt es nur mit Sondergenehmigungen. Gartenmöbel, Grills oder Sportausrüstung abzustellen ist ebenso verboten. Auch eine Werkstatt gehört nicht in die Kfz-Garage.

Jedes Bundesland hat eine eigene Garagenverordnung, darin ist geregelt, wie du die Garage nutzen darfst. Meist darf die Garage demnach nur als Abstellfläche für Kraftfahrzeuge genutzt werden – und alle Gegenstände, die zum Auto gehören. Dinge, die nicht dazugehören, darfst du dementsprechend nicht in der Garage lagern.

Was darf nicht in die Garage

Die Nutzung von Garagen ist landesrechtlich geregelt, ob gemietet oder im Eigentum. Viel Spielraum gibt es nicht. Abgestellt werden dürfen grundsätzlich nur Autos & Co. – alles andere könnte Zweckentfremdung sein.Muss ich mein Auto also in der Garage parken, wenn ich eine habe Nein, es gibt kein Gesetz, das einen verpflichtet, eine zur Verfügung stehende Garage auch zu nutzen. Wer also trotz Garage lieber am Straßenrand parkt, darf das machen. Nur muss der Platz in der Garage für das Auto eben trotzdem freigehalten werden.Lagerraum muss genehmigt werden

Die deutschen Rechtsvorschriften unterscheiden penibel zwischen Garagen und Lagerräumen. Wenn demnach Möbel in der Garage stehen, wird sie zum Lagerraum. Dadurch wird juristisch gesehen die Nutzung geändert, was ohne Genehmigung nicht zulässig ist, also verboten.

Für Autos sind sie den Bau- und Garagenverordnungen der Länder zufolge also auch primär zu nutzen. Alles, was zum Auto dazugehört, wie Reifen, Pflegemittel oder Werkzeug darf ebenfalls in der Garage gelagert werden.