Antwort Kann man selber entscheiden ob man einen Kaiserschnitt möchte? Weitere Antworten – Wie bekomme ich einen Kaiserschnitt auf Wunsch

Kann man selber entscheiden ob man einen Kaiserschnitt möchte?
Bei einem Wunschkaiserschnitt (lat. Wunschsectio) gibt es keine medizinisch notwendige Begründung, sondern persönliche Gründe der Eltern. Auch hier wird das Baby an einem geplanten Termin vor Beginn der Geburt geholt. Zudem ist es so, dass hier die Krankenkasse keine Erstattung der entstehenden Kosten übernimmt.Frauen können sich aber nicht „einfach“ so für einen Kaiserschnitt entscheiden, wie sie es für die ersten Kleidungsstücke tun – ohne medizinische Notwendigkeit bezahlen Krankenkassen in Deutschland den Eingriff nämlich nicht.Kosten für einen Kaiserschnitt. Die Kosten für einen Kaiserschnitt bewegen sich zwischen 3.000 und 5.000 Euro und sind davon abhängig, ob du in einem Privatspital entbindest oder auf einer öffentlichen Geburtenstation. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für einen medizinisch indizierten Kaiserschnitt.

Wann kann ich einen Kaiserschnitt verlangen : Einige Vorerkrankungen können einen Kaiserschnitt notwendig machen. Dazu gehören beispielsweise Bluthochdruck, Stoffwechselerkrankungen, Erkrankungen der Schilddrüse, des Herzen oder chronische Krankheiten wie Diabetes, Epilepsie oder Asthma.

Wer übernimmt die Kosten bei einem Wunschkaiserschnitt

Die Krankenkassen bezahlen beides und fragen bei einem Kaiserschnitt sowieso nicht nach, ob er medizinisch notwendig war oder nicht.

Wird ein Wunschkaiserschnitt bezahlt : Eine Besonderheit stellt der Wunschkaiserschnitt dar. Er wird geplant zu einem bestimmten Termin durchgeführt, obwohl keine medizinische Notwendigkeit besteht. Der Eingriff und auch andere daraus entstehende Kosten werden daher nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung gezahlt.

Es gibt kein verbrieftes Recht auf einen Wunschkaiserschnitt. Aber wenn die Frau ihn haben möchte, kann sie ihn bekommen. Jeder kann medizinische Leistungen in Anspruch nehmen, auch wenn sie nicht indiziert sind.

Sie werden Ihr Kind mit einem Kaiserschnitt bekommen. Dafür gibt es medizinische Gründe oder aber Sie haben sich aufgrund persönlicher Gründe für einen Kaiserschnitt entschieden. In jedem Fall übernimmt die Krankenkasse die Kosten für diesen Eingriff sowie den Spitalaufenthalt.

Wird ein Wunschkaiserschnitt von der Kasse bezahlt

Eine Besonderheit stellt der Wunschkaiserschnitt dar. Er wird geplant zu einem bestimmten Termin durchgeführt, obwohl keine medizinische Notwendigkeit besteht. Der Eingriff und auch andere daraus entstehende Kosten werden daher nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung gezahlt.Eine Besonderheit stellt der Wunschkaiserschnitt dar. Er wird geplant zu einem bestimmten Termin durchgeführt, obwohl keine medizinische Notwendigkeit besteht. Der Eingriff und auch andere daraus entstehende Kosten werden daher nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung gezahlt.Gründe für einen geplanten Kaiserschnitt sind unter anderem:

Ihr Baby liegt quer oder in der Beckenendlage (BEL) . Ihre Plazenta liegt vor Ihrem Muttermund ( Placenta praevia ) oder sie löst sich vorzeitig ab. Der Kopf des Kindes ist zu groß, um durch Ihr Becken zu passen.

Wunsch-Kaiserschnitt

Bei Befragungen von Müttern, die sich freiwillig zu diesem Eingriff entschließen, sind zwei Gründe ausschlaggebend: die Angst vor Schmerzen und die Angst vor Kontrollverlust. Zudem ist der falsche Glaube, ein Kaiserschnitt sei sicherer für die Gebärende und das Kind, weit verbreitet.

Wie teuer ist eine kaiserschnittgeburt : Hierzulande liegen die durchschnittlichen Kosten bei einer unkomplizierten natürlichen Geburt bei rund 2.000 bis 3.000 Euro, schreibt die Allianz auf ihrer Website. Ein Kaiserschnitt kostet etwas mehr: Hier müssen Eltern mit 3.000 bis 4.000 Euro rechnen.

Wie lange muss man im Krankenhaus bleiben wenn man einen Kaiserschnitt bekommt : Die Regeneration der Mutter dauert nach einem Kaiserschnitt oft etwas länger als nach einer vaginalen Geburt. Nach einer Kaiserschnittoperation ist ein Krankenhausaufenthalt von rund fünf bis sechs Tagen notwendig, dies ist um durchschnittlich zirka ein bis drei Tage länger als bei einer normalen Entbindung.

Kann Kaiserschnitt verweigert werden

Ja, das ist grundsätzlich möglich. Sie haben das Recht auf eine eigene Entscheidung und auch auf einen „Wunsch-Kaiserschnitt“ (Wunsch-Sectio).

Gründe für einen geplanten Kaiserschnitt

  • auf Wunsch der Mutter.
  • Gesundheitliche Probleme beim Baby.
  • Ungünstige Lage des Babys.
  • Querlage.
  • Anatomische Missverhältnisse.
  • Mehrlingsgeburt.
  • Fehllage der Plazenta („Placenta praevia“)
  • Herpesinfektion der Mutter im Genitalbereich.

In jedem Fall übernimmt die Krankenkasse die Kosten für diesen Eingriff sowie den Spitalaufenthalt. Ein geplanter Kaiserschnitt wird typischerweise 7-10 Tage vor dem errechneten Geburtstermin vorgenommen.

Wer zahlt den Wunschkaiserschnitt : Sie werden Ihr Kind mit einem Kaiserschnitt bekommen. Dafür gibt es medizinische Gründe oder aber Sie haben sich aufgrund persönlicher Gründe für einen Kaiserschnitt entschieden. In jedem Fall übernimmt die Krankenkasse die Kosten für diesen Eingriff sowie den Spitalaufenthalt.