Antwort Sind offene Kamine noch erlaubt? Weitere Antworten – Wie lange darf ich einen offenen Kamin noch betreiben

Sind offene Kamine noch erlaubt?
Das neue Heizungsgesetz hat keine Auswirkungen auf die Nutzung von Einzelraumfeuerstätten. Es gilt lediglich, die letzte Übergangsfrist der Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) zu beachten, die zum 31.12.2024 endet.Bestandsschutz gilt nur für historische Öfen, Herde, Badeöfen, offene Kamine und handwerklich vor Ort gesetzte Grundöfen, sowie für Öfen, die als Alleinheizung genutzt werden. Als „historische Öfen“ gelten alle Einzelraumfeuerungsanlagen, die vor 1950 errichtet wurden.Fazit: Es gibt ab 2024 kein Verbot für den Betrieb und Einbau moderner Einzelraumfeuerstätten wie Kamin- oder Kachelöfen und Heizkamine. Diese Geräte dürfen auch nach 2024 betrieben werden, sofern sie den verschärften Anforderungen der 2. Stufe der 1. BImSchV entsprechen.

Welche Kamine sind noch erlaubt : Seit dem 31.12.2020 dürfen nur noch Kaminöfen in Betrieb sein, die zwischen dem 01.01.1995 und dem 21.03.2010 gebaut wurden. Diese Kaminöfen dürfen noch bis 31.12.2024 betrieben werden. Danach müssen auch die Öfen entweder nachgerüstet sein oder sie werden stillgelegt.

Wie oft darf ich einen offenen Kamin betreiben

Wie oft darf man mit dem Kamin heizen Wenn Sie einen geschlossenen Kamin besitzen, dürfen Sie so oft heizen, wie Sie wollen. Es gibt keinerlei gesetzliche Regelungen diesbezüglich. Sollten Sie eine offene Feuerstelle haben, ist das Heizen nur gelegentlich erlaubt.

Sind Holzöfen ab 2024 noch erlaubt : Besitzer haben dafür bis zum 31.12.2024 Zeit – also bis Ende des kommenden Jahres. Ab 2025 darf dann kein Kaminofen (oder Holzofen) mehr betrieben werden, der die neuen Grenzwerte nicht erfüllt. Die Verordnung gilt für alle Feueranlagen mit festen Brennstoffen. Für ältere Kaminöfen gelten bereits Grenzwerte.

Private Kochherde, Backöfen und Badeöfen, offene Kamine sowie vor 1950 errichtete Öfen (so genannte historische Öfen) sollen nicht unter das Austausch- und Nachrüstungsprogramm fallen.

Fakt ist: Ab 2025 dürfen Kaminöfen und Holzöfen nicht mehr als 0,15 Gramm Staub sowie 4 Gramm Kohlenstoffmonoxid je Kubikmeter Abgasluft in die Luft pusten. Kann man diese Grenzwerte nicht einhalten, muss der Ofen nachgerüstet werden.

Welche Kamine sind ab 2025 erlaubt

Laut dem BImSchV dürfen Öfen ab 2025 folgende Abgaswerte nicht mehr überschreiten: 0,15 Gramm Feistaub und vier Gramm Kohlenmonoxid pro Kubikmeter. In den vergangenen Jahren wurden bereits Kaminöfen der Baujahre 1975 bis 1984 außer Betrieb genommen oder mussten bis Ende 2017 umgerüstet werden.Liste Kaminofen-Zulassung vom HKI. Ab dem 01.01.2025 müssen alle Kaminöfen, die mit Festbrennstoffen betrieben werden, den aktuellen Bestimmungen der 1. BImSchV Stufe 2 entsprechen.Ab dem 01.01.2025 müssen alle Kaminöfen, die mit Festbrennstoffen betrieben werden, den aktuellen Bestimmungen der 1. BImSchV Stufe 2 entsprechen.

Abschließend lässt sich sagen, dass es kein generelles Kaminofen Verbot in 2024 geben wird. Am 31.12.2024 endet die letzte Übergangsfrist der BImSchV, die Kaminöfen und Holzöfen zwischen dem 01.01.1995 und dem 21.03.2012 betrifft. Kaminöfen, die nach März 2010 gekauft wurden, sind zugelassen.