Antwort Soll es verboten werden mit Holz zu Heizen? Weitere Antworten – Wann wird Holz Heizen verboten

Soll es verboten werden mit Holz zu Heizen?
Januar 1995 und dem 21. März 2010 in Betrieb genommen wurden, nachgerüstet oder stillgelegt werden müssen. Besitzer haben dafür bis zum 31.12.2024 Zeit – also bis Ende des kommenden Jahres. Ab 2025 darf dann kein Kaminofen (oder Holzofen) mehr betrieben werden, der die neuen Grenzwerte nicht erfüllt.GEG: Einbau von neuen Holzheizungen ab 2024

Im finalen Entwurf für das Gebäudeenergiegesetz (GEG) soll der Einbau einer Heizungsanlage, die auf fester Biomasse basiert, in Bestandsgebäuden und Neubauten auch nach dem 1.1.2024 noch möglich sein.Bestimmte Ölheizungen und Gasheizungen sind ab 2024 verboten. Für Kaminöfen läuft Ende 2024 eine Nachrüstpflicht ab. Eine grundsätzliche Austauschpflicht gibt es allerdings nicht.

Wie lange darf man noch mit Holzöfen Heizen : Keine Sorge, nach 2024 gibt es kein generelles Kaminofen-Verbot. Das neue Heizungsgesetz hat keine Auswirkungen auf die Nutzung von Einzelraumfeuerstätten. Es gilt lediglich, die letzte Übergangsfrist der Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) zu beachten, die zum 31.12.2024 endet.

Ist Heizen mit Holz weiter erlaubt

Welche Holzheizung ist noch erlaubt Es sind weiterhin alle Holzheizungen erlaubt, die der neuen Kaminofenverordnung ab 2024 entsprechen. Das bedeutet, sie müssen in Bezug auf die Kohlenmonoxidwerte, die Feinstaubbelastung und den Wirkungsgrad bestimmte Grenzwerte erreichen.

Hat Heizen mit Holz eine Zukunft : Theoretisch könnte man also eine neue Pellets-Heizung einbauen. Man braucht aber zusätzlich eine Wärmepumpe. Die hohen Kosten für eine solche Kombinationen schließen sie für den Normalbürger aber aus. Oder anders gesagt: Holzheizungen haben keine Zukunft.

Fazit: Es gibt ab 2024 kein Verbot für den Betrieb und Einbau moderner Einzelraumfeuerstätten wie Kamin- oder Kachelöfen und Heizkamine. Diese Geräte dürfen auch nach 2024 betrieben werden, sofern sie den verschärften Anforderungen der 2. Stufe der 1. BImSchV entsprechen.

Ab dem 01.01.2025 müssen alle Kaminöfen, die mit Festbrennstoffen betrieben werden, den aktuellen Bestimmungen der 1. BImSchV Stufe 2 entsprechen.

Welche Holzöfen sind nach 2024 erlaubt

Fazit: Es gibt ab 2024 kein Verbot für den Betrieb und Einbau moderner Einzelraumfeuerstätten wie Kamin- oder Kachelöfen und Heizkamine. Diese Geräte dürfen auch nach 2024 betrieben werden, sofern sie den verschärften Anforderungen der 2. Stufe der 1. BImSchV entsprechen.Holzheizungen droht das Aus. Denn die seien wegen des Feinstaubs für die Luftqualität schädlicher als Pkw-Abgase, sagt das Umweltbundesamt. Statt es zu verheizen, sollte das Holz besser in langlebigen Gütern verbaut oder als Totholz den Waldboden nähren.Kosten für das Nachrüsten von Staubabscheidern

Aktive Feinstaubfilter für Kaminöfen (aktive Staubabscheider)
Anschaffung ca. 1.000 €
Einbau durch Fachbetrieb ja
Laufende Kosten Stromkosten


Fazit: Es gibt ab 2024 kein Verbot für den Betrieb und Einbau moderner Einzelraumfeuerstätten wie Kamin- oder Kachelöfen und Heizkamine. Diese Geräte dürfen auch nach 2024 betrieben werden, sofern sie den verschärften Anforderungen der 2. Stufe der 1. BImSchV entsprechen.

Welche Ofen sind ab 2025 noch erlaubt : Fakt ist: Ab 2025 dürfen Kaminöfen und Holzöfen nicht mehr als 0,15 Gramm Staub sowie 4 Gramm Kohlenstoffmonoxid je Kubikmeter Abgasluft in die Luft pusten. Kann man diese Grenzwerte nicht einhalten, muss der Ofen nachgerüstet werden.

Welche Kaminöfen dürfen nach 2024 weiter betrieben werden : Fazit: Es gibt ab 2024 kein Verbot für den Betrieb und Einbau moderner Einzelraumfeuerstätten wie Kamin- oder Kachelöfen und Heizkamine. Diese Geräte dürfen auch nach 2024 betrieben werden, sofern sie den verschärften Anforderungen der 2. Stufe der 1. BImSchV entsprechen.

Welche Kaminöfen dürfen ab 2024 betrieben werden

Alle Kaminöfen, die vor 1994 errichtet wurden, mussten bereits bis 21.12.2020 stillgelegt oder nachgerüstet werden. Seit dem 31.12.2020 dürfen außerdem nur noch Kaminöfen in Betrieb sein, die zwischen dem 01.01.1995 und dem 21.03.2010 gebaut wurden. Diese Kaminöfen dürfen bis 31.12.2024 betrieben werden.

Private Kochherde, Backöfen und Badeöfen, offene Kamine sowie vor 1950 errichtete Öfen (so genannte historische Öfen) sollen nicht unter das Austausch- und Nachrüstungsprogramm fallen.Fakt ist: Ab 2025 dürfen Kaminöfen und Holzöfen nicht mehr als 0,15 Gramm Staub sowie 4 Gramm Kohlenstoffmonoxid je Kubikmeter Abgasluft in die Luft pusten. Kann man diese Grenzwerte nicht einhalten, muss der Ofen nachgerüstet werden.