Antwort Sollte man einen Anhörungsbogen ausfüllen? Weitere Antworten – Was passiert wenn ich den Anhörungsbogen nicht ausfüllen
Ignorieren Sie den Zeugenfragebogen, müssen Sie unter Umständen mit einer persönlichen Befragung durch die Polizei rechnen. Kann mangels Ihrer Angabe des Fahrzeugführers dieser nicht ermittelt werden, kann Ihnen die Behörde ein Fahrtenbuch aufbrummen.Daher ist es grundsätzlich nicht zu empfehlen, auf den Anhörungsbogen gar nicht zu reagieren. Nach § 111 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) ist man verpflichtet, Angaben zu seiner Person zu machen und den Bogen innerhalb der gesetzten Frist – zumeist 1 Woche – zurückzuschicken.Warum gibt es den Anhörungsbogen Wird jemandem eine Ordnungswidrigkeit vorgeworfen, muss ihm die Möglichkeit gegeben werden, sich zur Sache zu äußern. Im Bußgeldverfahren geschieht das vor dem Erlass des Bußgeldbescheids durch die Zusendung des Anhörungsbogens an den mutmaßlich Betroffenen.
Sollte man sich zu einer Ordnungswidrigkeit äußern : Wird jemandem eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat vorgeworfen, muss ihm die Möglichkeit gegeben werden, sich zur Sache zu äußern. Im Bußgeldverfahren geschieht das vor dem Erlass des Bußgeldbescheids durch Zusendung des Anhörungsbogens. Außerdem dient er der Fahrerermittlung.
Wie geht es nach dem anhörungsbogen weiter
Nach dem Anhörungsbogen kommt im Bußgeldverfahren der Bußgeldbescheid. Erst dieser teilt Ihnen die Sanktion mit, die Ihnen wegen der Ordnungswidrigkeit droht. Dies kann ein Bußgeld sein, Punkte in Flensburg oder auch ein Fahrverbot.
Wie mit anhörungsbogen umgehen : In der Regel muss der Anhörungsbogen also nicht beantwortet werden – mit Ausnahme der Angaben zur Person. Im Einzelfall können Sie sich aber von einem Anwalt für Verkehrsrecht beraten lassen, wie Sie am besten reagieren. Dieser kann beurteilen, welche Angaben in Ihrer Situation am günstigsten sind.
Generell gilt: Sie müssen als Fahrzeughalter in einem Anhörungsbogen den Verstoß nicht zugeben. Es existiert keine gesetzliche Pflicht, die Sie dazu zwingt, sich zur Sache zu äußern.
Anhörungsbogen nicht zurückgeschickt: keine Ahndung möglich
Der Anhörungsbogen ist lediglich eine freiwillige Möglichkeit, sich zu einem vorgeworfenen Verkehrsverstoß zu äußern. Daher kann das Ignorieren des Anhörungsbogens nicht geahndet werden.
Wie verhalte ich mich bei einer Anhörung im Bußgeldverfahren
Bei einer Anhörung im Bußgeldverfahren ist der Adressat des Schreibens nicht verpflichtet Angaben zur Sache zu machen auch wenn dies der Anhörungsbogens suggeriert. Der Anhörungsbogen muss auch nicht zurückgeschickt werden. Ausnahme ist nur, wenn die Personalien nicht richtig sind. Ansonsten schweigen Sie.Nach dem Anhörungsbogen kommt im Bußgeldverfahren der Bußgeldbescheid. Erst dieser teilt Ihnen die Sanktion mit, die Ihnen wegen der Ordnungswidrigkeit droht. Dies kann ein Bußgeld sein, Punkte in Flensburg oder auch ein Fahrverbot.Wann folgt dem Bogen der Bußgeldbescheid Den Bußgeldbescheid erhalten Sie nach dem Anhörungsbogen. Meist wird der Bescheid ca. 4 Wochen nach dem Bogen versendet, erhalten müssen Sie diesen aber spätestens 3 Monate nach Datum des Anhörungsbogens.