Antwort Wann fällt die 70 %- Regelung bei PV-Anlagen? Weitere Antworten – Wann wird die 70 Regelung abgeschafft

Wann fällt die 70 %- Regelung bei PV-Anlagen?
Wir fassen in diesem Beitrag zusammen, was der Wegfall der 70-%-Regelung für bestehende Photovoltaikanlagen bedeutet und wie Sie Einnahmeverluste vermeiden. Das Wichtigste für Sie vorab: Neue PV-Anlagen bis 25 kWp (nach 14. September 2022 installiert) haben keine Einspeisebegrenzung mehr.Sobald mehr als 70 % der Nennleistung produziert werden, schaltet die intelligente Steuerzentrale zusätzliche Verbraucher (z.B. eine Wärmepumpe oder eine Wallbox) zu, die den überschüssigen Strom abnehmen. Dadurch kann die PV-Anlage insgesamt mehr als 70 % ihrer Nennleistung produzieren.Lange diente die 70% Regelung für Photovoltaikanlagen, auch Wirkleistungseinspeisebegrenzung genannt, vor allem einem Zweck: der Netzstabilität. Um die Überlastung der Stromnetze durch die gebündelte Einspeisung vieler Photovoltaikanlagen zu verhindern, mussten Betreiber deren Einspeisung signifikant drosseln.

Kann der Netzbetreiber meine PV-Anlage drosseln : Im Rahmen des Einspeisemanagements kann der Netzbetreiber die Einspeisung von Photovoltaik-Anlagen drosseln, um Netzüberlastungen zu vermeiden. Dies geschieht in der Regel über eine Fernsteuerung, die in die Photovoltaik-Anlage integriert ist.

Wie hoch Einspeisevergütung 2024

Einspeisevergütung für „ausgeförderte“ PV-Anlagen

Jahr Jahresmarktwert Solar Einspeisevergütung für ausgeförderte PV-Anlagen
2021 7,552 Cent/kWh 7,152 Cent/kWh
2022 22,306 Cent/kWh 22,122 Cent/kWh
2023 7,200 Cent/kWh 7,200 Cent/kWh
2024 wird im Januar 2025 veröffentlicht maximal 10 Cent/kWh

Warum muss eine PV-Anlage auf 70 reduzieren : Zur Sicherstellung der Netzstabilität dürfen Photovoltaikanlagen nicht mehr als 70 Prozent ihres produzierten Stroms in das öffentliche Netz einspeisen (Einspeisebegrenzung). Die PV-Anlage muss die Netzeinspeisung der Energie also abregeln, sobald sie 70 Prozent ihrer Nennleistung erreicht hat.

Zur Sicherstellung der Netzstabilität dürfen Photovoltaikanlagen nicht mehr als 70 Prozent ihres produzierten Stroms in das öffentliche Netz einspeisen (Einspeisebegrenzung). Die PV-Anlage muss die Netzeinspeisung der Energie also abregeln, sobald sie 70 Prozent ihrer Nennleistung erreicht hat.

Nachstehend die neuen Regeln die der Gesetzgeber vorgibt: Alle nach dem 14.09.2022 neu in Betrieb genommenen PV-Anlagen bis 25 kWp sind nicht mehr von der 70-Prozent-Regelung betroffen. Bei bestehenden PV-Anlagen bis einschließlich 7 kWp installierter Leistung wird die 70%-Regelung zum 01.01.2023 abgeschafft.

Wann Netzbetreiber Hausbesitzern den Strom Drosseln dürfen

Die Verteilnetzbetreiber müssen die Stromzufuhr reduzieren, wenn in ihrem Gebiet eine Überlastung des Stromnetzes droht. Das kann theoretisch zum Beispiel passieren, wenn in einem Straßenzug sehr viele Elektroautos gleichzeitig laden oder viele Wärmepumpen unter Volllast laufen – oder beides.Hausbesitzern einer Photovoltaikanlage empfiehlt der VDE derzeit, den produzierten Strom möglichst selbst zu verbrauchen oder zu speichern. Netzbetreiber könnten ein sogenanntes "Netzanschlussbegehren" zwar nicht unterbinden, aber temporär ablehnen, wenn die Kapazität des Netzes nicht ausreicht.Achtung: Ab dem 01.08.2024 sinkt die Einspeisevergütung erneut um 1 % auf 8,04 Cent pro kWh. Schnell sein lohnt sich also!

Fazit. Im Jahr 2024 gibt es bedeutende steuerliche Änderungen für Besitzer von Photovoltaikanlagen in Deutschland. Kleinere Anlagen bis 30 kWp auf Wohngebäuden profitieren von einem Nullsteuersatz, wodurch keine Umsatzsteuer für den verbrauchten oder eingespeisten Strom anfällt.

Für wen gilt die 70% Regelung : 70%-Regelung: Für wen gilt die neue Regelung Die 70%-Regelung für Photovoltaikanlagen wurde mit dem EEG im Jahr 2012 eingeführt. Sie galt für alle PV-Anlagen bis zu einer Leistung von 25 kWp. Gesetzlich geregelt ist dies im § 9 des EEG.

Was ändert sich ab 2024 bei Photovoltaik : Für Photovoltaikanlagen, die ab dem 1. August 2024 in Betrieb genommen werden, fallen die Vergütungssätze demnach niedriger aus: Bei Volleinspeisung mit einer Anlagenleistung von weniger als 10 kW: 12,8 Cent. Bei Volleinspeisung mit einer Anlagenleistung von weniger als 40 kW: 10,7 Cent.

Kann der Stromanbieter den Strom drosseln

Energieversorger dürfen ab Januar 2024 den Strom drosseln, wenn eine Netzüberlastung droht. Was die neuen Regelungen der Bundesnetzagentur für Verbraucher bedeuten. Foto: Uli Deck, dpa (Symbolfoto) | Energieversorger dürfen ab Januar 2024 den Strom in bestimmten Fällen dimmen, wenn eine Überlastung des Netzes droht.

Wenn eine Überlastung des Stromnetzes droht, also zu viele Verbraucher zu viel Strom durch die Leitungen fließen lassen, dürfen die Netzbetreiber den Strombezug von steuerbaren Wärmepumpen oder Ladestationen von E-Autos vorübergehend drosseln.Wenn Sie Ihre Anlage nicht registrieren, drohen ein Bußgeld und der Verlust Ihrer EEG-Vergütung. Die Eintragung kann nur online erfolgen – es gibt keine Papier-Formulare dafür. Seit April 2024 ist für Steckersolar-Geräte eine vereinfachte Anmeldung möglich.

Wie lange hat der Netzbetreiber Zeit eine PV-Anlage : Im EEG ist festgelegt, dass der Netzbetreiber maximal acht Wochen benötigen darf, um auf den Antrag zu reagieren.