Antwort Wann liegt eine Diskriminierung vor? Weitere Antworten – Wann ist etwas diskriminierend

Wann liegt eine Diskriminierung vor?
Das internationale Recht weist der Diskriminierung drei Hauptmerkmale zu: nachteilige Behandlung, die sich auf einer unrechtmässigen Grundlage abstützt und der eine angebrachte und objektive Rechtfertigung fehlt. Die nachteilige Behandlung muss das Recht einer Person oder Gruppe betreffen.Diskriminierung, diskriminierendes Verhalten, Sammelbezeichnung für unangemessenes und ungerechtfertigtes Verhalten gegenüber Personen oder Gruppen ausschließlich aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu dieser sozialen Gruppe.Im allgemeinen ist danach eine altersbedingte Benachteiligung erlaubt, wenn sie „objektiv und angemessen durch ein legitimes Ziel gerechtfertigt ist“ (§ 10 Satz 1 AGG). Außerdem müssen die Mittel zur Erreichung dieses Ziels „angemessen und erforderlich“ sein (§ 10 Satz 2 AGG).

Welche diskriminierungsmerkmale gibt es : Es gibt sechs solcher Diskriminierungsmerkmale.

  1. Ethnische Herkunft oder rassistische Gründe.
  2. Geschlecht.
  3. Religion oder Weltanschauung.
  4. Behinderung.
  5. Alter.
  6. Sexuelle Identität.

Wo fängt Diskriminierung an

Eine unmittelbare Diskriminierung liegt nach § 3 Abs. 1 AGG vor, wenn eine Person eine weniger günstige Behandlung (im Sinne des § 1 AGG) erfährt, erfahren hat oder erfahren würde als eine andere Person in einer vergleichbaren Situation.

Was ist ein Beispiel für Diskriminierung : Beispiele hierfür sind Stellenausschreibungen mit diskriminierenden Altersgrenzen, die Kündigung einer Frau wegen Schwangerschaft (Geschlecht) oder die Verweigerung der Mitgliedschaft im Fitnessstudio wegen der ethnischen Herkunft.

Mittelbare (indirekte) Diskriminierung liegt vor, wenn eine neutrale Regelung aus Gründen der zuvor genannten Merkmale missbraucht wird, um jemanden in besonderer Weise zu benachteiligen.