Antwort Wann müssen alte Gasheizungen raus? Weitere Antworten – Wie lange dürfen bestehende Gasheizungen betrieben werden

Wann müssen alte Gasheizungen raus?
Nein, bestehende Gas- und Ölheizungen dürfen Sie noch viele Jahre weiterbetreiben und in den meisten Fällen sogar auch neue Gas- und Ölheizungen einbauen. Lediglich in Neubaugebieten gilt ab 2024 die strenge Vorgabe, dass Heizungen mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden müssen.Öl- oder Gasheizungen, die älter als 30 Jahre sind, müssen in der Regel ausgetauscht werden. Diese Regelung bleibt unverändert im bisherigen Gesetz, einschließlich der Übergangsfristen und Ausnahmeregelungen. Niedrigtemperatur- und Brennwertkessel sind beispielsweise von dieser Austauschpflicht ausgenommen.Für viele ineffiziente Öl- und Gaskessel hat das letzte Stündlein geschlagen: Spätestens nach 30 Jahren müssen sie raus, sagt der Gesetzgeber. Kommst Du der Ausbaupflicht nicht nach, kann es teuer werden: Bis zu 50.000 Euro Bußgeld dürfen die Behörden verhängen.

Haben alte Gasheizungen Bestandsschutz : Für bestehende Gas- und Ölheizungen greift ein Bestandsschutz bis 2045 – die Ausnahmen: Die Heizung ist über 30 Jahre und von der Austauschpflicht betroffen oder sie geht irreparabel kaputt. Für die Investition in eine neue Öko-Heizung soll es vom Staat eine Förderung von bis zu 70 Prozent der Gesamtkosten geben.

Welche Heizungen müssen nicht ausgetauscht werden

Niedertemperatur-Heizkessel oder Brennwertkessel sind bereits relativ effizient und müssen daher nicht ersetzt werden. Auch für Heizungen, die eine Heizleistung kleiner 4 kW und größer 400 kW haben, gilt die Austauschpflicht nicht.

Welche Heizungen haben Bestandsschutz : Es gibt Bestandsschutz für alle seit den 1980er Jahren eingebauten Ölheizungstypen, explizit sind das Niedertemperatur- und Brennwertheizungen. Noch ältere Ölheizungstypen haben Bestandsschutz in einem selbst genutzten Eigenheim, wenn dies seit 01.02.2002 oder früher bewohnt wird.

Wer eine mehr als 30 Jahre alte Heizung betreibt, muss diese unter Umständen in diesem Jahr austauschen. Eigentümer:innen müssen auch 2022 prüfen, ob ihr Öl- oder Gas-Heizkessel noch betrieben werden darf: Auf dem Prüfstand stehen vor allem Heizungen, die vor 1992 eingebaut wurde.

Wenn Hausbesitzer trotz der Austauschpflicht keine neue Heizung einbauen, muss der Schornsteinfeger dies der zuständigen Behörde melden. Diese entscheidet dann über das weitere Verfahren: Bei Verstößen können Bußgelder bis zu 50.000 Euro anfallen.

Wer kontrolliert den heizungstausch nach 30 Jahren

Aber auch hierbei kann der Schornsteinfeger oder auch der Heizungsinstallateur helfen: Sie kontrollieren routinemäßig bei der Überprüfung, ob die Heizung richtig installiert ist, die Rohre ausreichend isoliert sind und ob die Altersgrenze von 30 Jahren erreicht ist.Bestehende Öl- und Gasheizungen können aber auch nach dem 1. Januar 2024 weiterbetrieben werden, eine sofortige Austauschpflicht ist nicht vorgesehen. Defekte Heizungen können sogar repariert werden, allerdings nur bis zu einem bestimmten Alter: Heizkessel müssen nach 30 Jahren ausgetauscht werden.Wenn eine Öl- oder Gasheizung 30 Jahre oder älter ist, muss sie gemäß dem aktuellen Gebäudeenergiegesetz aus dem Jahr 2020 ersetzt werden. Wer diese Frist ignoriert und weiterhin fossile Heizkessel betreibt, einbaut oder aufstellt, kann mit einer hohen Geldstrafe von bis zu 50.000 Euro belangt werden.

Nur bestimmte Heizkessel nach 30 Jahren tauschen

Während das Gas- oder Ölheizungen betrifft, sind Wärmepumpen und Holzheizungen ausgenommen. Darüber hinaus müssen Sie Ihren Heizkessel nach 30 Jahren nur dann tauschen, wenn dieser nicht bereits mit Niedertemperatur- oder Brennwerttechnik ausgestattet ist.

Kann der Schornsteinfeger die Heizung stilllegen : Ein Schornsteinfeger darf eine Feuerstätte nicht stillegen. Lediglich den Mangel an einer Feuerstätte muß ein anzeigen und eine Frist zur Abstellung dieses Mangels stellen. Dazu ist er sogar gesetzlich verpflichtet. Wird der Mangel nicht abgestellt so muß er die zuständige Landesbehörde (Bauaufsicht) benachrichtigen.

Für welche Heizungen besteht austauschpflicht : Gibt es eine Pflicht zum Heizungstausch Eine grundsätzliche Austauschpflicht für alte, fossile Heizkessel ab 2024 gibt es nicht. Nur Heizungen, die älter als 30 Jahre sind und die mit alter Technik funktionieren, müssen verpflichtend ausgetauscht werden.

Wer kontrolliert die austauschpflicht Heizung

Wenn Hausbesitzer trotz der Austauschpflicht keine neue Heizung einbauen, muss der Schornsteinfeger dies der zuständigen Behörde melden. Diese entscheidet dann über das weitere Verfahren: Bei Verstößen können Bußgelder bis zu 50.000 Euro anfallen.