Antwort Wann wird einem das Gas abgestellt? Weitere Antworten – Kann Gasanbieter Gas abstellen
Denn grundsätzlich haben Energieversorger durchaus das Recht, den Strom oder das Gas abzustellen. "Wenn ihr Zahlungsrückstand eine Höhe erreicht, die doppelt so hoch ist wie die monatliche Abschlagszahlung, kann der Versorger den Strom oder das Gas abstellen", sagt der Mainzer Rechtsanwalt Christian Giloth.Damit eine Gassperre rechtmäßig ist, müssen zuerst einmal einige Voraussetzungen erfüllt sein. In der Regel gilt: Es liegt ein Zahlungsrückstand von mindestens 100 Euro vor. Die Zahl ist in der GasGVV nicht genau definiert, theoretisch kann schon bei einem geringeren Betrag eine Gassperre drohen.Für eine drohende Sperrung des Netzanschlusses und die damit verbundene Unterbrechung der Strom- bzw. Gasversorgung kann es viele Gründe geben. Eine häufige Ursache ist der Zah- lungsverzug des Kunden. Die Sperre kann der Energielieferant anweisen, durchgeführt wird sie jedoch vom Netzbetreiber.
Wann wird Strom und Gas abgestellt : Wann darf der Versorger den Strom abschalten Ihr Versorger kann den Strom oder das Gas abklemmen, wenn Ihr Zahlungsrückstand das Doppelte des monatliches Abschlages oder der monatlichen Vorauszahlung erreicht. In jedem Fall muss er aber mindestens 100 Euro betragen.
Wie viele Mahnungen bis Gas abgestellt wird
Zweite Mahnung + Androhung einer Sperre
Grundsätzlich gilt: Ab einem Zahlungsrückstand von zwei Abschlägen und mindestens 100 Euro darf der Energieversorger Strom oder Gas abstellen. Zahlen Sie also monatlich 120 Euro für Ihren Strom, droht Ihnen bei einem Zahlungsverzug von 240,00 Euro die Stromsperre.
Kann Gas einfach abgestellt werden : Eine Gassperre wird jährlich etwa 1 Million Mal angedroht und über 40.000 Haushalte bekommen die Gasversorgung abgestellt. Eine solche Strom- oder Gassperre wird meistens wegen ausbleibender Zahlungen verhängt.
Wenden Sie sich an das örtliche Jobcenter oder das Sozialamt, wenn der Anbieter die Ratenzahlung ablehnt. Dort können Sie einen Antrag auf Übernahme der Energieschulden stellen. In der Regel handelt es sich dabei um ein Darlehen.
Wenn du deinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommst, also die monatlichen Abschläge nicht gezahlt oder die Schlussrechnung nicht beglichen hast, darf der Energieversorger die Stromversorgung einstellen. Das muss er vier Wochen vorher ankündigen und drei Tage vor der Unterbrechung noch einmal informieren.
Wann darf das Gas nicht abgestellt werden
Wenn Sie eine Rechnung schriftlich beanstandet oder Preiserhöhungen widersprochen haben und weiterhin die alten Preise bezahlen, darf Ihnen der Strom oder das Gas nicht abgestellt werden. Auch androhen darf Ihnen der Versorger dies nicht.Wer mit seiner Stromrechnung in Verzug gerät, bekommt zunächst einmal ganz gewöhnliche Mahnungen. Wie es dann weitergeht, hängt davon ab, wie hoch die Schuld ist: Nur bei einem Rückstand von mindestens 100 Euro darf der Versorger eine Stromsperre androhen, im Schnitt passiert das bei einem Rückstand von 120 Euro.Der häufigste Grund für eine Sperre der Gaszufuhr sind ausbleibende Zahlungen. Bringen Sie die monatlichen Abschläge in Bedrängnis oder können Sie die geforderte Nachzahlung nicht bezahlen, sollten Sie unbedingt aktiv werden.
Zwei Mahnungen bevor es dunkel wird
Es ist in Paragraph 19 der Grundversorgungsverordnung für Strom festgelegt. Demnach muss der Stromanbieter seinen Kunden zweimal mahnen und die Stromsperre ankündigen: einmal mindestens vier Wochen vor der Abschaltung, noch mal drei Tage vorher.