Antwort Warum Garage nicht als Werkstatt nutzen? Weitere Antworten – Warum darf man die Garage nicht als Werkstatt nutzen

Warum Garage nicht als Werkstatt nutzen?
Hierzu steht im Bauordnungsrecht geschrieben: „Notwendige Stellplätze und Garagen dürfen nicht zweckentfremdet werden. “ Wandelt der Nachbar diesen Raum also zu einer Werkstatt um, verstößt er gegen geltendes Recht. Garagen dienen dem Zweck, die Straße von parkenden Autos freizuhalten.Sie dient ausschließlich dem Abstellen ihres fahrbereiten Fahrzeugs und der Aufbewahrung von Zubehör wie beispielsweise Wagenheber oder Reifen. Alles andere ist nach Gesetz strafbar, vor allem wenn es dazu kommen sollte, dass durch die Lagerung die Ein- und Ausfahrt des Autos nicht mehr möglich ist.Werkstatt, Lager, Partyraum – der Fantasie einer (Um-)Nutzung von Garagen sind keine Grenzen gesetzt. Unproblematisch ist es, wenn typische Kfz-Zubehör gelagert werden, vom Reifen bis zum Dachgepäckträger. Auch Vorräte an Diesel oder Benzin sind in Maßen erlaubt, soweit der Brandschutz nicht dagegen spricht.

Wer kontrolliert die Nutzung von Garagen : Garagen sind für Autos da, und das wird vom Ordnungsamt auch kontrolliert. Bei Zweckentfremdung drohen saftige Strafen – von Bußgeld bis zum Abriss. Ob Partyraum, Büro oder Klamotten-Lager: Garagen werden seit jeher nicht nur für Autos genutzt.

Ist eine Werkstatt in der Garage erlaubt

Da sich bei Garagen die Nutzung nur auf mit dem Kfz in Zusammenhang stehende Gegenstände beschränkt, dürfen Sie diese nicht als Lagerraum für andere Dinge nutzen. Eine Garagennutzung als Werkstatt ist somit ebenfalls verboten.

Wie darf ich meine eigene Garage nutzen : Garagen (auch Stellplätze) haben eine Zweckbestimmung, nämlich das Abstellen von Kraftfahrzeugen. Das bedeutet: Wer eine Baugenehmigung für eine Garage erhält, darf nur eine Garage bauen und diese auch nur als solche nutzen. Eine Nutzung der Garage als Büro oder Abstellkammer ist nicht erlaubt.

Nutzungshinweise für die Garage

Allein schon aus Brandschutzgründen ist die Nutzung einer Garage zweckgebunden. Konkret heißt das: Die Garage darf zum Abstellen von Fahrzeugen sowie zur Lagerung von zugehörigen Gegenständen wie Reifen, Kindersitzen, Ersatzteilen etc.

Eine Garage gilt rechtlich als Nutzfläche, jedoch NICHT als Lagerfläche. Die Nutzung einer Garage ist in den meisten Bundesländern gesetzlich in der sogenannten Garagenverordnung geregelt. Diese variiert je nach Bundesland und besagt im Grundtenor, dass in einer Garage lediglich Kraftfahrzeuge verwahrt werden dürfen.