Antwort Was darf ich die Polizei fragen? Weitere Antworten – Was kann ich die Polizei fragen
Das darf die Polizei:
Meine Identität feststellen: Namen, Geburtstag und -ort, Wohnanschrift und Staatsangehörigkeit erfragen. Denn den Personalausweis muss man nicht dabei haben!Auto durchsuchen erlaubt Die Polizei darf das Auto bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle weder durchsuchen, noch Türen öffnen oder ins Fahrzeug greifen. Dazu benötigt sie einen Durchsuchungsbeschluss oder es muss der Verdacht einer Straftat vorliegen, sodass Gefahr im Verzug und sofortiges Handeln nötig ist.Auf den Punkt. Die Polizei darf allgemeine Kontrollen ohne speziellen Anlass und anlassbezogene Kontrollen bei konkretem Verdacht durchführen. Bei Kontrollen werden Personalien, Führerschein und Fahrzeugschein überprüft; Durchsuchungen erfordern einen richterlichen Befehl oder begründeten Verdacht.
Welche Rechte habe ich gegenüber der Polizei : Was darf die Polizei im bei einer Verkehrskontrolle Die Polizei darf im Rahmen einer Verkehrskontrolle die Fahrtüchtigkeit des Fahrers überprüfen und den Fahrer dazu auffordern, Verbandskasten, Warndreieck und die Warnweste vorzuzeigen. Selbiges gilt für den Führerschein und die Fahrzeugpapiere.
Welche Fragen muss ich der Polizei nicht beantworten
Polizisten dürfen Ihnen auch die Fragen: "Woher kommen Sie" oder "Wohin wollen Sie" stellen, jedoch müssen Sie diese nicht beantworten. Denn abgesehen von Fragen über die eigene Person, springt hier für Sie das Aussageverweigerungsrecht ein.
Kann man bei der Polizei anrufen um etwas zu fragen : Für Notrufe nutzen Sie aber bitte weiterhin die kostenlose Telefonnummer 110! Vielleicht finden Sie die Antwort auf Ihre Frage auch schon hier im Internet, z.B. über unsere Volltextsuche. Das Bürgertelefon ist für alle Anfragen an die Polizei gedacht, bei denen es sich nicht um Notfälle handelt.
Müssen sich Bundespolizisten ausweisen Führen Bundespolizisten Amtshandlungen Ihnen gegenüber durch, können Sie grundsätzlich die Nennung von Name, Amtsbezeichnung und Dienststelle verlangen. Auf ausdrückliches Verlangen sind die Beamten verpflichtet, Ihnen ihren Dienstausweis vorzugzeigen.
Generell sind nur öffentliche Stellen und Behörden befugt, von Personen einen Ausweis zu verlangen. So sind ausschließlich Landespolizei, Bundespolizei, Zoll und Ordnungsamt berechtigt, von Bürgern in der Öffentlichkeit das Vorzeigen eines Ausweises zu verlangen.
Hat die Polizei das Recht mein Handy zu durchsuchen
Grundsätzlich darf die Polizei ein Handy nur mit Durchsuchungsbeschluss oder aber bei Gefahr im Verzug durchsuchen. Gefahr im Verzug liegt vor, wenn eine richterliche Entscheidung nicht rechtzeitig eingeholt werden kann, ohne dass dadurch die Maßnahme gefährdet werden würde.Es kommt nämlich auf die Situation, beziehungsweise den Grund an. Klingeln die Ordnungshüter in einem Mehrfamilienhaus und möchten zu einem Mieter, der ihnen die Tür nicht öffnet, können Sie als Nachbar die Haustür öffnen – müssen es aber nicht. Sie können ihnen also den Zutritt zum Gebäude verweigern.Die Polizei darf mich fragen, wo ich hin will
Das heißt, Sie müssen nach Aufforderung Fragen über Ihre Person mit einer Antwort nachkommen. Polizisten dürfen Ihnen auch die Fragen: "Woher kommen Sie" oder "Wohin wollen Sie" stellen, jedoch müssen Sie diese nicht beantworten.
Inhalt
- Notruf 110.
- Wenn Sie polizeiliche Hilfe brauchen: Wählen Sie den kostenfreien Polizeinotruf 110!
- Notruf-Fax für Menschen mit Sprach- / Höreinschränkungen.
- Rückruf möglich.
- 365 Tage / 24 Stunden erreichbar.
- Ausfall des Notrufs.
- Bürgertelefon Corona-Virus.
- 0211-9119-1001.
Kann ich von einem Polizisten den Dienstausweis verlangen : Es besteht aber keine Verpflichtung, das Ausweisdokument bei jeder dienstlichen Handlung vorzuzeigen. Auf explizite Nachfrage aber sind Polizeibeamte verpflichtet, sich auszuweisen, ihren Namen, teilweise auch Dienstnummer, Amtsbezeichnung und ihre Dienststelle zu nennen, so der ACE.
Bin ich verpflichtet der Polizei meinen Namen zu sagen : In Hamburg ist das Tragen von Namensschildern vorgesehen, jedoch nicht für alle Polizeibeamte verpflichtend. In Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Bayern, Niedersachsen, Saarland, Sachsen sowie bei der Bundespolizei existiert keine Kennzeichnungspflicht.
Welche Auskünfte muss ich der Polizei geben
DNA-Profile, Fingerabdrücke, Kriminalakten, Haft- und Fahndungsdateien – die Polizei benötigt diese Daten, muss diese aber auch besonders vor Missbrauch schützen. Die Sammlung und Verwertung von einer Vielzahl personenbezogener Daten durch die Polizei lässt dem Datenschutz einen besonderen Stellenwert zukommen.
dass die Polizei im Rahmen einer erkennungsdienstlichen Maßnahme den Fingerabdruck eines Verdächtigen abnehmen darf und damit das Mobiltelefon entsperren darf. Dies sei auch gegen den Willen und erforderlichenfalls im Wege der zwangsweisen Durchsetzung möglich.“ Ein Polizist darf dich nicht mit auf die Wache nehmen, nur weil du dich wenig kooperativ zeigst. Meint ein Polizist etwas anderes, so kannst du auch hier erklären: „Nein, das werden sie nicht tun, sonst machen sie sich gem. §239 StGB der Freiheitsberaubung strafbar.
Wie lange darf die Polizei klingeln : In der Regel dürfen Durchsuchungen nur am Tage, nicht aber zur Nachtzeit, stattfinden. Nachtzeit sind im Sommer (1.4. – 30.9.) die Stunden von 21:00 Uhr bis 4:00 Uhr morgens und im Winter (1.10.