Antwort Was kann der Vermieter bei Auszug verlangen? Weitere Antworten – Welche Mängel muss der Mieter hinnehmen
Typische Wohnungsmängel sind undichte Fenster, Feuchtigkeitsschäden oder verstopfte Abflüsse. Aber auch Lärm, Ungeziefer oder eine um mindestens zehn Prozent kleinere Wohnfläche als im Mietvertrag angegeben gelten mietrechtlich als Mängel.Regelungen im Mietrecht zur Übergabe beim Auszug
Der Mieter muss die Wohnung leer und sauber übergeben. Er darf nach dem Mietrecht bei Auszug auch keine Gegenstände zurücklassen. Tut er dies doch, kann der Vermieter eine Entrümpelungsfirma auf Kosten des Mieters beauftragen.Diese 5 Mängel muss der Vermieter akzeptieren:
- Selbst gestrichene Wände. Der Vermieter muss akzeptieren, dass der Mieter im Mietvertrag vereinbarte Schönheitsreparaturen selbst ausführt.
- Kratzer auf dem Fußboden.
- Abnutzung in Badezimmer oder Küche.
- Keine Grundreinigung.
- Nachträgliche Mängel.
Welche Gebrauchsspuren muss der Vermieter akzeptieren : Generell muss der Vermieter Abnutzungen in der Wohnung nach einem langen Gebrauch durch den Mieter hinnehmen. Bei Brandlöchern, Weinflecken oder anderen Schäden am Fußboden, die über eine normale Abnutzung hinausgehen, muss der Mieter jedoch nachbessern.
Was zählt als Mängel bei Auszug
Beim Auszug: Diese Mängel müssen Sie nicht beheben
Leichte Kratzer im Parkett, Druckstellen von Möbeln oder Abnutzung des Fußbodens muss der Vermieter akzeptieren. Ebenso muss er Folgendes hinnehmen: Kratzer an Fliesen. Verkalkten Duschkopf.
Was zählt als normale Gebrauchsspuren Wohnung : Solche Gebrauchsspuren sind z.B. Schatten von Bildern, sauber verschlossene Dübellöcher, oder "Trampelpfade" auf dem Bodenbelag. Was über normale Gebrauchsspuren hinausgeht, z.B. wenn dem Mieter ein Missgeschick passiert und ein Schaden entstanden ist, gilt als übermässige Abnutzung.
Gebrauchsspuren im Fußboden gehören zu den häufigsten Sorgen vor einer Wohnungsübergabe. Doch die meisten Kratzer und Druckstellen gelten als normale Abnutzung und fallen daher nicht unter die Rubrik der fälligen Schönheitsreparaturen. Außergewöhnliche Schäden, etwa Brandlöcher, müssen jedoch vom Mieter behoben werden.
Die folgenden Gründe rechtfertigen das Einbehalten der Kaution:
- Ausstehende Mietzahlungen.
- Schönheitsreparaturen oder Schadensersatz wegen nicht ausgeführter Schönheitsreparaturen, die über die normale Abnutzung hinausgehen.
- Schadensersatz oder Reparaturen wegen Beschädigung der Mietsache (Mängel)
Für welche Schäden in der Wohnung muss der Mieter aufkommen
Eine Haftung des Mieter kommt laut Gesetz nur in Betracht, wenn dieser mutwillig oder aus Unachtsamkeit Schäden an der Wohnung oder den Geschäftsräumen verursacht. Hierfür hat er selbst einzustehen. Ebenso muss der Mieter für solche Schäden haften, die Personen aus seinem Haushalt an der Mietsache herbeiführen.