Antwort Was muss in ein Löschkonzept? Weitere Antworten – Was gehört in ein Löschkonzept

Was muss in ein Löschkonzept?

  • Checkliste für ein Löschkonzept.
  • Auflistung pro Abteilung, welche personenbezogenen Daten verarbeitet.
  • Zusammenfassung der Datenarten.
  • Archivierung der Daten.
  • Löschregeln und -klassen bilden sowie Löschprozesse einrichten.
  • – Startdatum + Bearbeitungszeit + Aufbewahrungsfrist = Löschklasse.
  • Sonderfälle vorsehen.

Hierzu zählen sensible Informationen wie Gesundheitsdaten, biometrische Merkmale, genetische Details sowie politische und religiöse Ansichten. Ein unvorsichtiger Umgang kann hier nicht nur die Privatsphäre bedrohen, sondern auch tiefe seelische und gesellschaftliche Wunden hinterlassen.Der Verantwortliche hat personenbezogene Daten unverzüglich zu löschen, wenn ihre Verarbeitung unzulässig ist, sie zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung gelöscht werden müssen oder ihre Kenntnis für seine Aufgabenerfüllung nicht mehr erforderlich ist. § 58 Absatz 3 bis 5 ist entsprechend anzuwenden.

Was ist eine Löschklasse : Jede Kombination von Löschfrist und Startzeitpunkt bildet eine sogenannte Löschklasse.

Ist ein Löschkonzept Pflicht

Warum benötigen Sie ein Löschkonzept Die strengen Vorgaben der DSGVO für die Speicherung personenbezogener Daten lassen sich in der Praxis oft nur mit einem Löschkonzept einhalten. Jedes Unternehmen ist verpflichtet, das Recht auf Vergessenwerden umzusetzen.

Wer muss ein Löschkonzept erstellen : Um einen Überblick darüber zu behalten, welche personenbezogene Daten in einer Organisation verarbeitet werden, sollte jede Organisation ein sogenanntes „Löschkonzept“ erstellen. Bei der Konzeption des Löschkonzeptes gibt es keine gesetzlichen Vorgaben, wie ein Löschkonzept aussehen soll.

Die Weitergabe solcher Daten an Dritte ist grundsätzlich nur zulässig, wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist: Einwilligung: Die betroffene Person hat ihre ausdrückliche und informierte Zustimmung zur Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten für einen oder mehrere bestimmte Zwecke gegeben.

Die Weitergabe von personenbezogenen Daten ist streng reglementiert. In der Regel ist dies nur zulässig, wenn der Betroffene darin eingewilligt hat. Liegt eine Einverständniserklärung vor, so kann – mit dem Datenschutz konform – die Weitergabe der Kundendaten erfolgen.

Welche Daten fallen nicht unter die DSGVO

Beispiele für nicht personenbezogene Daten

Handelsregisternummer; eine E-Mail-Adresse wie [email protected]; anonymisierte Daten.Löschprotokoll: Protokollieren Sie den Löschvorgang, ohne erneut die Daten des Betroffenen zu verarbeiten. Auf Anfrage hat sowohl der Betroffene selbst als auch die Datenschutzbehörde Anspruch auf Herausgabe des Protokolls.Was ist ein Löschkonzept Ein Löschkonzept definiert systematisch und standardisiert, wie personenbezogenen Daten in einem Unternehmen gelöscht werden, wenn deren Aufbewahrungsfrist abgelaufen ist. Das BDSG-neu und die DSGVO verlangen die Löschung personenbezogener Daten, wenn: Diese nicht mehr benötigt werden.

Nach § 36 S. 1 BZRG beginnt die Frist mit dem Tag der Urteilsverkündung zu laufen.

Welche Daten darf man nicht weitergeben : Besondere personenbezogene Daten umfassen Informationen über die ethnische und kulturelle Herkunft, politische, religiöse und philosophische Überzeugungen, Gesundheit, Sexualität und Gewerkschaftszugehörigkeit. Sie sind besonders schützenswert. Betroffene haben vor allem das Recht auf informationelle Selbstbestimmung.

Was fällt nicht unter Datenschutz : Beispiele für nicht personenbezogene Daten

Handelsregisternummer; eine E-Mail-Adresse wie [email protected]; anonymisierte Daten.

Welche Daten dürfen nicht weitergegeben werden

Zu den sensiblen Daten zählen:

  • Ethnizität und Herkunft.
  • Politische Gesinnung.
  • Religion und Weltanschauung.
  • Gewerkschaftszugehörigkeit.
  • Genetische Daten.
  • Biometrische Daten, die verwendet werden können, um eine Person eindeutig zu identifizieren.
  • Gesundheitsdaten.
  • Daten zum Sexualleben und der sexuellen Orientierung.


Zu diesen gehören genetische, biometrische und Gesundheitsdaten sowie personenbezogene Daten, aus denen die rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen oder die Gewerkschaftszugehörigkeit des Betroffenen hervorgehen.in den folgenden Fällen vor: unbefugte Datenerhebung von nicht allgemein zugänglichen personenbezogenen Daten, Erschleichung einer Datenübermittlung, Nutzung personenbezogener Daten zu Werbezwecken trotz Widerruf des Betroffenen, Verstoß gegen die Informationspflicht bei Kenntnis unrechtmäßiger Datenerhebung.

Wie müssen personenbezogene Daten gelöscht werden : Können Sie Ihre personenbezogenen Daten löschen lassen, genügt in der Regel ein entsprechendes formloses Schreiben, in dem Sie sich auf Ihr Recht auf Löschung und Widerruf beziehen. Um zu prüfen, ob überhaupt veraltete, falsche oder fehlerhafte Informationen zu Ihrer Person vorliegen bzw.