Antwort Was versteht man unter Unfallwagen? Weitere Antworten – Wann gilt das Auto als Unfallauto

Was versteht man unter Unfallwagen?
Kurz & knapp: Das Wichtigste zum Unfallwagen

Laut Bundesgerichtshof führt jeder erhebliche Schaden oberhalb der Bagatellgrenze von 750 Euro zum einem Unfallfahrzeug. Das ist laut BGH Urteil (Aktenzeichen VII ZR 330/06) der Fall, wenn es sich nicht nur um ganz geringfügige, oberflächliche Lackschäden handelt.Allgemein gesprochen handelt es sich nach der Definition des Bundesgerichtshofs (BGH) nur dann um einen Bagatellschaden, wenn geringfügige äußere Schäden, vor allem am Lack, vorliegen. Sind jedoch Blechschäden zu beanstanden, sind diese als Unfallschaden zu werten und das Fahrzeug gilt nicht mehr als unfallfrei.FAQ: Unfallschaden

Ein Unfallschaden liegt vor, wenn ein Fahrzeug bei einer Kollision einen nicht unbedeutenden Schaden erlitten hat. Davon ist in der Regel auszugehen, wenn sich die Reparaturkosten auf mehr als 750 Euro belaufen. Darunter ist meist von einem Bagatellschaden die Rede.

Ist ein Auffahrunfall ein Unfallwagen : Beschränkt sich der Heckschaden bei einem Auffahrunfall lediglich auf eine zerkratzte, ausgehakte Stoßstange, die leicht wieder gerichtet und eingesetzt werden kann, ist das Fahrzeug kein Unfallwagen – wohl aber, wenn sie so stark beschädigt ist, dass die Stange ausgetauscht werden muss.

Ist ein Blechschaden ein Unfallwagen

"Der Blechschaden macht den Wagen zum Unfallauto. Die Versicherung des Unfallgegners zahlt für Wertminderung gemäß Gutachten."

Wann gilt ein Auto nicht mehr als unfallfrei : Die Grenze lässt sich nicht eindeutig ziehen. Allgemein kann man aber sagen, dass all jene Schäden, die über ganz geringfügige äußere Lackschäden hinaus gehen, Unfallschäden sind. So gehen Schäden mit Reparaturkosten ab ungefähr 1.000 Euro in der Regel nicht mehr als Bagatellschaden durch.

"Wenn lediglich die Scheibe getauscht werden muss, ist es kein Unfallauto. Wenn jedoch auch Stoßstange und Motorhaube was abbekommen haben und getauscht werden, ist der Wagen ein Unfallauto."

Grundsätzlich sind alle Schäden, die durch äußere Einwirkung am Fahrzeug entstanden sind, "Unfallschäden". Aber: Rechtlich wird feinsinnig zwischen Unfallschaden und Bagatellschaden unterschieden. Auch ein Bagatellschaden wie ein Parkrempler entsteht durch einen Unfall, gilt aber nicht als Unfallschaden.

Was muss als Unfallschaden angegeben werden

Grundsätzlich sind alle Schäden, die durch äußere Einwirkung am Fahrzeug entstanden sind, "Unfallschäden". Aber: Rechtlich wird feinsinnig zwischen Unfallschaden und Bagatellschaden unterschieden. Auch ein Bagatellschaden wie ein Parkrempler entsteht durch einen Unfall, gilt aber nicht als Unfallschaden.