Antwort Welche Häuser vom sanierungszwang betroffen? Weitere Antworten – Welche Gebäude fallen unter die sanierungspflicht

Welche Häuser vom sanierungszwang betroffen?
Das GEG sieht in bestimmten Fällen eine Pflicht zum Austausch von alten Öl- und Gasheizungen vor. EU-Beschlüsse zur Sanierungspflicht sehen vor, dass bis zum Jahr 2033 bei allen Gebäuden die Energieeffizienzklasse „D“ oder besser erreicht werden muss.Bis spätestens 2030 soll kein Gebäude mehr der schlechtesten Effizienzklasse "G" angehören, heißt es in diesem Papier: 15 Prozent des Gebäudebestands mit der schlechtesten Energieeffizienz sollten bis zum Jahr 2027 von Klasse "G" auf mindestens Klasse "F" verbessert werden – bei Wohngebäuden entsprechend bis 2030.Wann liegt eine Sanierungspflicht vor Die gesetzliche Pflicht für energetische Sanierungen besteht unter anderem dann, wenn der Altbau vor dem 01.02.2002 gebaut und dann gekauft oder geerbt wurde. Dann ist der neue Besitzer dazu angehalten, eine Dachdämmung oder eine Dämmung der obersten Geschossdecke anbringen.

Wer ist von der sanierungspflicht ausgenommen : Wer ein Ein- oder Zweifamilienhaus kauft, erbt oder im Rahmen einer Schenkung erwirbt, hat zwei Jahre Zeit, um der Sanierungspflicht bei Eigentümerwechsel aus dem GEG nachzukommen. Die Sanierungspflicht entfällt bei Langzeit-Eigentümern, wenn das Ein- oder Zweifamilienhaus bereits am 1. Februar 2002 bewohnt wurde.

Welche Häuser müssen nicht gedämmt werden

Auch gilt: Wohngebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen, von denen der Eigentümer bereits im Februar 2002 eine selbst bewohnt hat, sind von den Pflichten zur Dämmung zunächst ausgenommen. Hier wird die Dämmung erst nach einem Eigentümerwechsel fällig – die Frist beträgt dann zwei Jahre nach dem Besitzerwechsel.

Kann ich gezwungen werden mein Haus zu sanieren : Werde ich gezwungen, mein Haus zu sanieren Laut EU-Chefunterhändler Ciarán Cuffe gibt es grundsätzlich keine Verpflichtungen für einzelne Gebäude. Welche konkreten Auswirkungen die Vorgaben für Hausbesitzer und Wirtschaft haben, kommt vor allem darauf an, wie Deutschland diese umsetzt.

Für Bestandsgebäude gibt es aktuell nur wenige Sanierungspflichten. Und von diesen sind Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern ausgenommen, wenn sie das Gebäude seit mindestens 1. Februar 2002 selbst bewohnen. Beim Verkauf ist dann der neue Eigentümer innerhalb von zwei Jahren zur Nachrüstung verpflichtet.

Altbau-Eigentümer sind übrigens nicht gezwungen, ihr Haus umfassend energetisch zu sanieren, es können aber laut Gebäudeenergiegesetz bestimmte Nachrüst- und Austauschpflichten auf sie zukommen. Idealerweise erfolgt die energetische Sanierung von außen nach innen.

Was wird 2024 Pflicht für Hausbesitzer

Januar 2024 sollen Hauseigentümer dann grundsätzlich verpflichtet sein, nur noch Heizungsanlagen mit mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energie einzubauen. Ausnahme: Wenn noch vor dem 19. April 2023 eine konventionelle Heizung bestellt wurde. Dann kann diese Anlage noch bis zum 18. Oktober 2024 eingebaut werden.Wann darf ein Immobilienbesitzer enteignet werden Keine Sorge: Die öffentliche Hand kann Ihnen nicht von heute auf morgen einfach Ihr Haus wegnehmen. Sie ist laut Gesetz nur dazu berechtigt, wenn die Enteignung dem „Wohl der Allgemeinheit“ dient. Was man darunter versteht, ist allerdings Auslegungssache.Ab Januar 2024 tritt das Gebäudeenergiegesetz in Kraft. Dieses Gesetz stellt neue energetische Anforderungen an Eigentümer. Insbesondere müssen neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Besitzer von Öl- und Gasheizungen haben bis 2044 Zeit, umzustellen.

In den bisherigen Informationen gibt es keine konkreten Hinweise darauf, dass das Lastenausgleichsgesetz 2024 direkt zu einer Enteignung von Vermögen oder Immobilien führen soll. Zwar sind Neuregelungen in diesem Bereich geplant, doch dies bedeutet nicht zwangsläufig eine Enteignung.

Welche Heizung ab 2024 noch erlaubt : Die Bundesregierung will, dass sich das in den kommenden Jahren ändert. Das neue Gebäudeenergiegesetz, das oft auch als Heizungsgesetz betitelt wird, regelt, dass ab 2024 nur noch Heizungen mit einem Anteil von mindestens 65 Prozent an erneuerbaren Energien eingebaut werden dürfen.

Welche Heizung für Altbau ab 2024 : Bei einem Heizungswechsel im Altbau ist die Wärmepumpe, welche die 65-Prozent-Regel des neuen GEG klar erfüllt, aktuell die beste Option. Im Gegensatz zur Gasheizung, die möglicherweise auf Wasserstoff umgerüstet werden kann, weist die Wärmepumpe bereits jetzt viele überzeugende Vorteile auf.

Welche Pflichten kommen 2024 auf Hausbesitzer zu

Das müssen Hausbesitzer 2024 unbedingt beachten:

  • Fachkundige Überwachung von Wärmepumpen ist erforderlich.
  • Termingenaue Inspektionen von Heizanlagen sind notwendig.
  • Optimierungsmaßnahmen sind fristgerecht durchzuführen.
  • Hydraulische Abgleiche sind bei Mehrfamilienhäusern mit über sechs Einheiten vorzunehmen.


Niedertemperatur-Heizkessel oder Brennwertkessel sind bereits relativ effizient und müssen daher nicht ersetzt werden. Auch für Heizungen, die eine Heizleistung kleiner 4 kW und größer 400 kW haben, gilt die Austauschpflicht nicht.Es gibt Bestandsschutz für alle seit den 1980er Jahren eingebauten Ölheizungstypen, explizit sind das Niedertemperatur- und Brennwertheizungen. Noch ältere Ölheizungstypen haben Bestandsschutz in einem selbst genutzten Eigenheim, wenn dies seit 01.02.2002 oder früher bewohnt wird.

Wer kontrolliert austauschpflicht Heizung : Wenn Hausbesitzer trotz der Austauschpflicht keine neue Heizung einbauen, muss der Schornsteinfeger dies der zuständigen Behörde melden. Diese entscheidet dann über das weitere Verfahren: Bei Verstößen können Bußgelder bis zu 50.000 Euro anfallen.