Antwort Welche Unterlagen gehören zur Nebenkostenabrechnung? Weitere Antworten – Welche Dokumente für Nebenkostenabrechnung
Für die Nebenkostenabrechnung gibt es keine festgelegte Vorlage. Sie muss jedoch Mindestangaben wie beispielsweise die Auflistung sämtlicher nebenkostenrelevanter Einnahmen und Ausgaben enthalten, um gültig zu sein. Die Belege müssen nicht in der Nebenkostenabrechnung enthalten sein.Das bedeutet im Umkehrschluss, dass die Abrechnung ohne Belege und Rechnungen wirksam ist. Sie muss nachvollziehbar sein, muss aber keine Anlagen enthalten. Jedoch darf der Mieter eine Einsichtnahme in die Belege verlangen, wenn er Zweifel an der Richtigkeit bestimmte Kostenpunkte hat.Die Nebenkostenabrechnung muss folgende Punkte enthalten: Abrechnungszeitraum, Liste der Gesamtkosten, Anteil des Mieters an den Gesamtkosten, eine Erklärung zum Verteilerschlüssel und den Abzug der bereits vom Mieter geleisteten Vorauszahlung.
Welche Belege Betriebskostenabrechnung : Der Vermieter ist grundsätzlich nicht verpflichtet, der Betriebskostenabrechnung Fotokopien der Abrechnungsbelege (z. B. Rechnungen, Gebührenbescheide) beizufügen. Er kann den Mieter auf die Einsichtnahme in die Belege verweisen, um zusätzlichen Aufwand durch Anfertigung von Kopien zu vermeiden.
Wo muss die Belegeinsicht stattfinden
Wo findet die Belegeinsicht statt Die Belegeinsicht ist am Ort der Mietwohnung zu gewähren. Im Regelfall findet sie in den Geschäftsräumen des Vermieters oder der von ihm beauftragten Hausverwaltung statt, es kann auch ein anderer Ort (z. B das Mietshaus) vereinbart werden.
Ist der Vermieter verpflichtet die Nebenkostenabrechnung zu erklären : Der Vermieter ist tatsächlich verpflichtet, dem Mieter die Nebenkostenabrechnung offen zu legen und auch diese zu erklären. Man sollte aber nicht unterschätzen, dass in den letzten Jahren die Nebenkosten, vor allem auf Grund der letzten beiden harten Winter, extrem in die Höhe geschnellt sind.
Typische formelle Fehler sind ein falscher Abrechnungszeitraum, fehlende Abrechnungspositionen oder das Fehlen des Verteilerschlüssels. Inhaltliche Fehler können eine falsche Angabe bei der Wohnfläche, Rechenfehler oder das Aufführen nicht vereinbarter Nebenkosten sein.
Laut § 556 (BGB) ist die Abrechnung der Mieterin oder dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitzuteilen. Ist die Abrechnungsperiode zu lang, ist die Betriebskostenabrechnung fehlerhaft und womöglich ungültig.
Welche Kosten dürfen nicht auf den Mieter umgelegt werden
Nicht umlagefähige Nebenkosten im Überblick
- Instandhaltungskosten.
- Reparaturkosten.
- Verwaltungskosten.
- Wach- und Schließgesellschaft.
- Bank- und Kontoführungsgebühren, Zinsen, Porto, Telefon.
- Andere Versicherungen.
- Neuanlage eines Gartens und Neuanschaffung von Gartengeräten.
- Anschaffung und Einbau von Rauchmeldern.
Dieser Maximalbetrag darf sechs bis acht Prozent der Jahreskaltmiete (ohne Nebenkosten) nicht übersteigen. Sind diese Anforderungen nicht erfüllt, ist die Klausel nichtig und Reparaturkosten können nicht umgelegt werden.Die Begriffe Betriebs- und Nebenkosten werden umgangssprachlich oft synonym verwendet – und damit auch Betriebskostenabrechnung und Nebenkostenabrechnung. Dabei gibt es wichtige Unterschiede: Die Nebenkosten umfassen alle Kosten, die für den Vermieter oder die Vermieterin im Zusammenhang mit der Immobilie anfallen.
Das Recht des Mieters auf Einsicht in die Belege einer Betriebskostenabrechnung erstreckt sich grundsätzlich auf die Originale. Ein besonderes Interesse muss der Mieter nicht darlegen. Nur ausnahmsweise reicht die Vorlage von Kopien aus.
Welche Unterlagen muss der Vermieter dem Mieter vorlegen Nebenkostenabrechnung : Welche Belege muss der Vermieter vorzeigen
- Kontoauszüge.
- Buchungsbelege.
- Verträge.
- Rechnungen.
- Lieferscheine.
- Relevante Daten anderer Mieter (z.B. Heiz- und Wasserkosten, BGH Urteil. v. 07.02.2018, Az.: VIII ZR 189/17)
Welche Nebenkosten dürfen nicht auf die Mieter umgelegt werden : Diese kosten dürfen Vermieter nicht umlegen
Einige Punkte gelten als nicht umlagefähige Nebenkosten und dürfen daher nicht auf der Nebenkostenabrechnung erscheinen. Dazu gehören z. B. Verwaltungskosten, Reparatur- und Renovierungskosten, Bankgebühren, Gewerbekosten und Rücklagen des Vermieters.
Wann ist eine Nebenkostenabrechnung formell fehlerhaft
Typische formelle Fehler sind ein falscher Abrechnungszeitraum, fehlende Abrechnungspositionen oder das Fehlen des Verteilerschlüssels. Inhaltliche Fehler können eine falsche Angabe bei der Wohnfläche, Rechenfehler oder das Aufführen nicht vereinbarter Nebenkosten sein.
Nebenkosten, die nicht berechnet werden dürfen
- Hausverwaltung,
- Instandhaltung und Instandsetzung,
- Anschaffung und Installation von Feuerlöschern,
- Erstbepflanzung,
- Verwaltungsarbeit und Bankgebühren.
Bank- und Kontoführungsgebühren, Zinsen, Porto, Telefon
Auch die entsprechenden Kosten, die im Zusammenhang mit der Vermietung stehen, sind nicht umlagefähig, denn auch sie gehören in der Regel zu den Verwaltungskosten.
Kann man die Gebäudeversicherung auf die Mieter umlegen : 13 klar geregelt: „Kosten der Versicherung des Gebäudes gegen Feuer-, Sturm-, Wasser- sowie sonstige Elementarschäden“ dürfen auf die Mietergemeinschaft umgelegt werden. In den Nebenkosten darf die Gebäudeversicherung also angesetzt werden; sie gehört damit zu den sogenannten umlagefähigen Kosten.