Antwort Wer ahndet Arbeitszeitverstöße? Weitere Antworten – Wer ist zuständig für Arbeitszeitverstöße
Grundsätzlich obliegt es dem Arbeitgeber, dass die vom ArbZG zur Arbeitszeitgestaltung vorgegebenen Rahmenbedingungen eingehalten werden. Das wird auch dadurch deutlich, dass die unter § 22 und § 23 ArbZG genannten Bußgeld- und Strafvorschriften sich an den Arbeitgeber richten.Die Einhaltung des Arbeitsschutzes und damit des Arbeitszeitgesetzes wird vom Gewerbeaufsichtsamt bzw. Amt für Arbeitsschutz überwacht. Das Aufsichtsamt darf vom Arbeitgeber die für die Überprüfung notwendigen Auskünfte und Unterlagen verlangen.Die Gewerbeaufsichtsämter bei den Regierungen überwachen, ob das Arbeitszeitgesetz eingehalten wird und bewilligen in Ausnahmefällen u. a. Sonn- und Feiertagsarbeit, sowie im Einzelfall die Erhöhung der maximal zulässigen Arbeitszeit bei entsprechendem Ausgleich.
Wo melden Wenn Arbeitszeiten nicht eingehalten werden : Können Sie einen Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz anonym melden Ihr Arbeitgeber verstößt gegen das Arbeitszeitgesetz Den Verstoß melden Sie als Beschäftigter entweder beim Betriebsrat (falls vorhanden) oder direkt bei der zuständigen Aufsichtsbehörde. Häufig funktioniert dies auch anonym.
Wo zeige ich meinen Arbeitgeber an
eine externe Stelle ansprechen: Er kann nun seine Anzeige der zuständigen Arbeitsschutzbehörde (in der Regel das Gewerbeaufsichtsamt oder das Landesamt für Arbeitsschutz) oder dem Technischen Aufsichtsdienst (TAD) der jeweiligen Berufsgenossenschaft melden.
Wo meldet man Verstöße gegen das Arbeitsschutzgesetz : Unter der Rufnummer 040/42837-2112 nehmen wir Ihre Anrufe in den folgenden Zeiten entgegen:
- Montag bis Freitag zwischen 10.00 und 13.00 Uhr und.
- Donnerstag noch zusätzlich zwischen 14.00 und 16.00 Uhr.
Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz werden mit Bußgeldern von bis zu 15.000 Euro geahndet. Ein vorsätzlicher Verstoß kann, je nach Schweregrad, sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr nach sich ziehen. Die Verantwortung über die Einhaltung der Richtlinien trägt in jedem Fall der Vorgesetzte.
Ob Unternehmen die gesetzlichen Pausenzeiten einhalten, wird von den Landesämtern für Arbeitsschutz überwacht.
Wo zeige ich Arbeitgeber an
eine externe Stelle ansprechen: Er kann nun seine Anzeige der zuständigen Arbeitsschutzbehörde (in der Regel das Gewerbeaufsichtsamt oder das Landesamt für Arbeitsschutz) oder dem Technischen Aufsichtsdienst (TAD) der jeweiligen Berufsgenossenschaft melden.Gefährdet der Arbeitgeber durch seinen Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz die Gesundheit oder Arbeitskraft eines Arbeitnehmers oder begeht er denselben Verstoß mehrfach, kann sich der Arbeitgeber sogar strafbar machen und zu einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder zu einer Geldstrafe verurteilt werden (§ 23 Abs.Unter der Rufnummer 0211 855 3311 werden Ihre Anrufe von Montag bis Freitag zwischen 8:00 und 18:00 Uhr entgegengenommen und an die Experten der zuständigen Behörde weitergeleitet. Ihr Anliegen wird so schnell wie möglich und diskret bearbeitet.
Nach dieser Vorschrift macht sich der Arbeitgeber strafbar, wenn er die Tätigkeit des Betriebsrats behindert oder stört. Bei einer Verurteilung drohen dem Arbeitgeber bis zu einem Jahr Haft oder Geldstrafe. Es handelt sich bei § 119 BetrVG um ein sogenanntes Antragsdelikt.
Wer überprüft Arbeitsbedingungen : Die Kontrolle der betrieblichen Umsetzung des ArbSchG und somit auch der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung erfolgt durch die staatlichen Aufsichtsbehörden der Bundesländer und durch die Unfallversicherungsträger. Die Kontrollpflicht der staatlichen Aufsichtsbehörden ist im § 21 Absatz 1 ArbSchG verankert.
Wer kontrolliert die Arbeitgeber : Die Aufgabe des Betriebsrats, den Arbeitgeber im Hinblick auf die Einhaltung von Vorschriften zu überwachen, findet sich im Gesetz an einer sehr prominenter Stelle und zwar an allererster Stelle der in § 80 BetrVG aufgezählten “allgemeinen Aufgaben” des Betriebsrats.
Was passiert wenn ich mehr als 10 Stunden am Tag arbeite
Ordnungswidrigkeit – Ein Chef, der einen Arbeitnehmer länger als zehn Stunden beschäftigt oder es duldet, dass er länger arbeitet, begeht eine Ordnungswidrigkeit (§ 22 Abs. 1 Nr. 1 ArbZG). Es droht eine Geldbuße von bis zu 15.000 Euro.
Durchführung und Überwachung des staatlichen Arbeitsschutzes ist Aufgabe der Bundesländer, zuständig sind je nach Bundesland die Gewerbeaufsichtsämter, Ämter für Arbeitsschutz oder die Bezirksregierungen (in Schlewig-Holstein sogar die dortige Landesunfallkasse).Staatsanwaltschaften und Gerichte sind verpflichtet, den Arbeitgeber eines Beschuldigten über das Strafverfahren zu informieren, wenn diese Information für arbeitsrechtliche Maßnahmen des Arbeitgebers, wie z. B. eine Kündigung, erforderlich ist.
Kann man den Arbeitgeber anzeigen : Der Arbeitnehmer ist sogar verpflichtet, einen von ihm beobachteten Missstand dem Arbeitgeber zu melden. Diese Meldepflicht gilt für alle Beschäftigten, auch Leiharbeiter. Wer Angst um seinen Arbeitsplatz hat, kann dies auch anonym tun.