Antwort Wer darf die Urkalkulation öffnen? Weitere Antworten – Wann darf man die Urkalkulation öffnen
In der Praxis wird deshalb weit überwiegend vereinbart, dass die Urkalkulation verschlossen zu übergeben ist und nur zu festgelegten Anlässen geöffnet werden darf. Und das auch nur, wenn der Auftraggeber dem Bieter oder Auftragnehmer mindestens Gelegenheit gibt, bei der Öffnung anwesend zu sein.eine Urkalkulation, die oft vom Auftraggeber in den Vergabeunterlagen mit dem Angebot bzw. bei öffentlichen Bauaufträgen nach Regelungen in den Vergabehandbüchern verlangt und ggf. vereinbart werden, meistens als Hinterlegung bzw. Aufbewahrung in einem verschlossenen Umschlag.Bei Ermittlung der hierfür notwendigen neuen Preise ist der Auftragnehmer an die ursprünglichen Preisermittlungsgrundlagen gebunden. Die Urkalkulation wird grundsätzlich nicht Vertragsbestandteil mit der Folge, dass der Auftragnehmer bei etwaigen Kalkulationsirrtümern auch kein Recht zur Irrtumsanfechtung besitzt.
Welches Formblatt ist die Urkalkulation : Aus den im Blatt Urkalkulation erfassten Preisen und Zuschlägen für die benötigten Kostenarten füllt sich automatisch das Formblatt EFB 221, für die Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation. Alle notwendigen Angaben werden automatisch ausgefüllt.
Wann ist eine Urkalkulation vorzulegen
„bereits“ bei Erteilung des Auftrages abgefordert: Vorzulegen hat die Urkalkulation in beiden Fällen der Bieter, der „erst“ den Zuschlag erhalten soll, oder der Auftragnehmer, der den Auftrag „bereits“ erhalten hat.
Wann Rückgabe der Urkalkulation : Die Urkalkulation ist unmittelbar nach der Einsichtnahme im Beisein des Bieters bzw. Auftragnehmers wieder zu verschließen und bis zur Rückgabe beim Auftraggeber zu verwahren. 2.
In der Urkalkulation finden sich viele Details zur Preisgestaltung sowie Geschäftsgeheimnisse, die Bieter nur ungern preisgeben. Daraus resultiert die häufig vorgesehene Praxis, die Urkalkulation verschlossen zu übergeben.
So erstellen / drucken Sie eine Urkalkulation (aufgegliederte Einheitspreise) Eine akzeptable Urkalkulation (Dokumentation der aufgegliederten Einheitspreise) können Sie direkt aus Blatt 223 drucken. Öffnen Sie das Blatt 223 und wählen Sie <Drucken>. Wählen Sie im dortigen Dialog (Druckauswahl) die <Urkalkulation> .