Antwort Wer erstellt den SiGePlan? Weitere Antworten – Wer erstellt einen Sigeplan
Die Erstellung eines solchen Plans kann entweder durch den Bauherren selbst erfolgen –sofern dieser eine Weiterbildung zum Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) absolviert hat – oder von einem externen SiGeKo.Der SiGe-Plan wird in der Vorbereitungsphase durch den Planungskoordinator erstellt. Die Inhalte werden in den nachfolgenden Kapiteln erläutert. Der SiGe-Plan ist entsprechend dem Arbeitsfort- schritt sowie bei Änderungen unverzüglich durch den Baukoordinator anzupassen.Wann ist ein SiGe-Plan erforderlich Ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan ist notwendig, wenn Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber arbeiten gleichzeitig oder nacheinander auf einer Baustelle ausführen und wenn besonders gefährliche Arbeiten nach Anhang 2 der BaustellV ausgeführt werden.
Wer erstellt die Baustellenordnung : Für die Koordinierung der Sicherheitsmaßnahmen auf der Baustelle ist nunmehr auch der Bauherr als Adressat der Verordnung verantwortlich. Der Bauherr kann diese Verantwortung zum größten Teil auf einen „Beauftragten Dritten“ übertragen.
Wer erstellt die Unterlage für spätere Arbeiten
Sie werden vom Ausschuss für Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (ASGB) aufgestellt und von ihm der Entwicklung angepasst. Die RAB werden vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit im Bundesarbeitsblatt (BArbBl.)
Was ist ein Sigeplan : Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan) ist durch die Baustellenkoordinatorinnen und Baustellenkoordinatoren bei Fortschritt der Arbeiten oder bei eingetretenen Änderungen unverzüglich anzupassen, falls dies zum Schutz der Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erforderlich ist.
Zur Erstellung des SiGe-Planes sind folgende Planungsdokumente erforderlich:
- Bauzeichnungen.
- Leitungsführungspläne.
- Haushaltsunterlage Bau.
- Firmen- und Beteiligtenliste.
- Lageplan.
- Baubeschreibung.
- Bauzeitenplan.
- Gutachten.
Gefährdungsbeurteilung: Wer ist beteiligt Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte oder -ärztinnen beraten die Verantwortlichen bei der Gefährdungsbeurteilung.
Wer ist Adressat der Baustellenverordnung
Antwort: Der Gesetzgeber verpflichtet den Bauherrn (Adressat der Baustellenverordnung – BaustellV) in § 2 Abs. 2 BaustellV, unter bestimmten Voraussetzungen eine Vorankündigung an die zuständige Arbeitsschutzbehörde zu übermitteln.Sie werden vom Ausschuss für Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (ASGB) aufgestellt und von ihm der Entwicklung angepasst.Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) wird vom Bauherrn für Baustellen bestellt, sofern Beschäftigte mehrerer Unternehmer (Gewerke) auf der Baustelle tätig werden.
Nach § 6 Absatz 11 GefStoffV darf die Gefährdungsbeurteilung nur von fachkundigen Personen durchgeführt werden. Verfügt der Arbeitgeber nicht selbst über die entsprechenden Kenntnisse, so hat er sich fachkundig beraten zu lassen.
Wo bekomme ich eine Gefährdungsbeurteilung her : der Arbeitgeber. Jedoch ist die Themenvielfalt des Arbeitsschutzes nur in den seltensten Fällen durch den Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin alleine zu überblicken. Zur notwendigen Unterstützung sind in der Regel Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen.
Wer erstellt Gefährdungsbeurteilung Bau : eine Betriebsärztin oder eine Fachkraft für Arbeitssicherheit. Diese werden sowohl bei der Erstellung als auch bei der Aktualisierung einer Gefährdungsbeurteilung tätig. Sind mehrere Betriebe gleichzeitig auf einer Baustelle beschäftigt, kann gemeinsam ein sachverständiger Verantwortlicher bestimmt werden.
Wer stellt den SiGeKo
Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) wird vom Bauherrn für Baustellen bestellt, sofern Beschäftigte mehrerer Unternehmer (Gewerke) auf der Baustelle tätig werden.
Die SiGeKo Weiterbildung richtet sich vor allem an Handwerksmeister, Architektinnen, Ingenieure, Technikerinnen, Poliere sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit, die über ausreichend Berufserfahrung in der Baubranche verfügen und die Funktion als SiGe Koordinator fortan übernehmen möchten.Die Gefährdungsbeurteilung kann vom Arbeitgeber selbst oder von zuverlässigen und fachkundigen Personen, die gesondert damit beauftragt werden, durchgeführt werden. Eine Beauftragung sollte immer schriftlich erfolgen und genau beschreiben, welche Aufgaben und Kompetenzen übertragen werden.
Wer führt Gefährdungsbeurteilung : Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet den Unternehmer zur Durchführung einer Beurteilung der Arbeitsbedingung und in deren Rahmen auch zu einer Beurteilung der Gefährdungen.