Antwort Wer soll bei einer Lebensmittelhygieneschulung teilnehmen? Weitere Antworten – Wer muss Lebensmittelhygieneschulung machen

Wer soll bei einer Lebensmittelhygieneschulung teilnehmen?
Allgemeine Hygieneschulung zur Lebensmittelhygiene. Jeder Mitarbeiter muss einmal jährlich eine Hygieneschulung zum Thema Lebensmittelhygiene erhalten – entweder durch Dich als Arbeitgeber oder einen von Dir beauftragten, als Schulungsperson geeigneten Dritten.Für wen gilt die Lebensmittelhygiene-Verordnung Die Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) gilt für alle Unternehmen, die im Anschluss an die Urproduktion gewerbsmäßig Lebensmittel herstellen, behandeln und in den Verkehr bringen.Die „Schulung nach §4 Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV)" ist an alle Personen gerichtet, welche mit leicht verderblichen Lebensmitteln arbeiten, jedoch keine Berufsausbildung auf diesem Gebiet besitzen.

Wie oft muss man eine hygieneschulung machen : Personen, die Lebensmittel gewerbsmäßig herstellen, verarbeiten oder in Verkehr bringen, sollen mindestens einmal jährlich (unter Berücksichtigung der Hygienesituation zum Teil auch häufiger) eine Hygieneschulung zu den grundlegenden Aspekten in der Lebensmittelhygiene absolvieren.

Ist hygieneschulung Pflicht

Alle Personen, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, müssen regelmäßig in den Themenbereichen Lebensmittelhygiene und Infektionsschutz geschult werden.

Wie lange dauert die hygieneschulung : Ca. 90 – 120 Minuten.

Nach Lebensmittelhygiene-Verordnung LMHV, Anlage 1 müssen folgende Themen in der Ausbildung vermittelt worden sein:

  1. Eigenschaften und Zusammensetzung des jeweiligen Lebensmittels.
  2. Hygienische Anforderungen an die Herstellung und Verarbeitung des jeweiligen Lebensmittels.
  3. Lebensmittelrecht.


Personen, die mit Lebensmitteln arbeiten, müssen von ihrem Arbeitgeber am 1. Arbeitstag und danach regelmäßig alle 2 Jahre über Hygienevorschriften belehrt werden. Beim Wechsel des Arbeitsplatzes muss die Belehrungsbescheinigung dem neuen Arbeitgeber vorgelegt werden.

Ist eine hygieneschulung Pflicht

Alle Beschäftigten, die in Berührung mit Lebensmitteln und Bedarfsgegenstände kommen, dazu zählen unter anderem Küchen-, Reinigungs- und Servicepersonal, müssen in regelmäßigen Abständen in den Themen Lebensmittelhygiene und Infektionsschutz geschult werden. Beide Schulungen sind Pflicht.Der Arbeitgeber hat die Kosten einer solchen Untersuchung zu tragen.Die Bescheinigung über diese Belehrung beziehungsweise eine beglaubigte Kopie dieser Bescheinigung ist dem/der Arbeitgeber*in vor Aufnahme Ihrer beruflichen Tätigkeit im Lebensmittelbereich auszuhändigen. Die Belehrung dauert ungefähr eine Stunde.

Alle Personen, die mit Lebensmitteln tierischer Herkunft und in Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung arbeiten, benötigen eine Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz (früher Gesundheitszeugnis). Die Bescheinigung des Gesundheitsamtes ist ein Leben lang gültig.

Wie läuft eine Belehrung ab : Sie zeigen Ihren Personalausweis und schauen in die Kamera, um sicherzustellen, dass es sich bei Ihnen auch um die angemeldete Person handelt (Authentifizierung). Danach erhalten Sie Ihre Zugangsdaten (Teilnehmercode) zur Belehrung und können auswählen, in welcher Sprache Sie die Belehrung durchführen möchten.

Für welchen Personenkreis gilt das Infektionsschutzgesetz : Die Belehrung nach § 43 IfSG richtet sich an Personen, die im Lebensmittelbereich beschäftigt werden sollen und noch kein Gesundheitszeugnis gemäß §§ 17/18 Bundesseuchengesetz besitzen. Es handelt sich um den Personenkreis, der offene Lebensmittel verarbeitet, behandelt oder in den Verkehr bringt.

Wer benötigt eine Belehrung Infektionsschutzgesetz

Alle Personen, die mit Lebensmitteln tierischer Herkunft und in Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung arbeiten, benötigen eine Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz (früher Gesundheitszeugnis). Die Bescheinigung des Gesundheitsamtes ist ein Leben lang gültig.