Antwort Wie funktioniert die Nebenkostenabrechnung? Weitere Antworten – Wie berechnet man die Nebenkosten für den Mieter
Laut Deutschem Mieterbund müssen Mieter in Deutschland im Durchschnitt 2,17 Euro pro Quadratmeter im Monat für Betriebskosten zahlen. Addiert man dazu alle möglichen Betriebskostenarten, können die Nebenkosten auch bis zu 2,88 Euro pro Quadratmeter im Monat betragen.Der Vermieter muss die Nebenkostenabrechnung innerhalb von zwölf Monaten erstellen. Üblicherweise gilt das Kalenderjahr als Abrechnungszeitraum. Einwände gegen die Nebenkostenabrechnungen können Mieter und Vermieter innerhalb von drei Jahren vorbringen. Danach endet die Verjährungsfrist.Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes muss die Abrechnung folgende Mindestangaben enthalten: Die Angabe des Abrechnungszeitraumes, eine Zusammen-stellung der Gesamtkosten, der Verteilerschlüssel, die Berechnung des Kostenanteils für den einzelnen Mieter und der Abzug der vom Mieter geleisteten Vorauszahlungen …
Sind 150 Euro Nebenkosten viel : Rund 2,20 Euro zahlt der durchschnittliche Mieter monatlich je Quadratmeter zusätzlich zur reinen Miete (also Kaltmiete) an seinen Vermieter. Bei einer 70 Quadratmeter großen Wohnung sind die Mietnebenkosten monatlich gut 150 Euro.
Wie viel Nebenkosten sind normal pro Monat
2,28 Euro
2,28 Euro pro Quadratmeter und Monat im Durchschnitt
Dies sind die Ergebnisse aus dem aktuellen Betriebskostenspiegel, den der Deutsche Mieterbund jetzt auf Grundlage der bundesweiten Abrechnungsdaten des Jahres 2022 vorlegt.
Wie hoch sind Nebenkosten bei 70 qm : Mietnebenkosten bleiben stabil
Damit sind die Kosten im Vergleich zum Vorjahr stabil geblieben. Für eine 70 Quadratmeter große Wohnung mussten somit Nebenkosten von durchschnittlich 2.612 Euro geleistet werden.
Dieser Maximalbetrag darf sechs bis acht Prozent der Jahreskaltmiete (ohne Nebenkosten) nicht übersteigen. Sind diese Anforderungen nicht erfüllt, ist die Klausel nichtig und Reparaturkosten können nicht umgelegt werden.
Nebenkosten: Durchschnitt pro Quadratmeter und mehr
Art der Nebenkosten | Betrag pro Monat |
---|---|
Durchschnittliche Nebenkosten pro qm | 4,97 € |
Durchschnittliche Nebenkosten pro Person | 149,10 € bei einer 30 qm Wohnung für eine Person |
Durchschnittliche Nebenkosten Wohnung | 397,60 € bei einer 80 qm Wohnung |
Ist eine Nebenkostenabrechnung ohne Belege gültig
Das bedeutet im Umkehrschluss, dass die Abrechnung ohne Belege und Rechnungen wirksam ist. Sie muss nachvollziehbar sein, muss aber keine Anlagen enthalten. Jedoch darf der Mieter eine Einsichtnahme in die Belege verlangen, wenn er Zweifel an der Richtigkeit bestimmte Kostenpunkte hat.Im Durchschnitt betrugen die Nebenkosten bis ins Jahr 2020 zwei bis drei Euro pro Quadratmeter. Dieser Wert ist jedoch auf etwa sechs Euro pro Quadratmeter gestiegen. Bei einer Wohnung mit einer Größe von 50 Quadratmetern ist somit mit Nebenkosten von etwa 300 Euro im Monat für eine Person zu rechnen.Nicht umlagefähige Nebenkosten im Überblick
- Instandhaltungskosten.
- Reparaturkosten.
- Verwaltungskosten.
- Wach- und Schließgesellschaft.
- Bank- und Kontoführungsgebühren, Zinsen, Porto, Telefon.
- Andere Versicherungen.
- Neuanlage eines Gartens und Neuanschaffung von Gartengeräten.
- Anschaffung und Einbau von Rauchmeldern.
Muss ich Mietern Belege der Nebenkosten vorlegen Mieter haben laut § 259 des BGB das Recht, nach Eingang der Betriebskostenabrechnung die zugrundeliegenden Rechnungen, Gebührenbescheide und andere relevante Dokumente zu prüfen. Es handelt sich um die sogenannte Belegeinsicht, die der Vermieter ermöglichen muss.
Was macht eine Nebenkostenabrechnung ungültig : Typische formelle Fehler sind ein falscher Abrechnungszeitraum, fehlende Abrechnungspositionen oder das Fehlen des Verteilerschlüssels. Inhaltliche Fehler können eine falsche Angabe bei der Wohnfläche, Rechenfehler oder das Aufführen nicht vereinbarter Nebenkosten sein.
Was darf nicht mehr in die Nebenkostenabrechnung : Bank- und Kontoführungsgebühren, Zinsen, Porto, Telefon
Auch die entsprechenden Kosten, die im Zusammenhang mit der Vermietung stehen, sind nicht umlagefähig, denn auch sie gehören in der Regel zu den Verwaltungskosten.
Was darf nicht auf Mieter umgelegt werden
Kosten für Instandhaltung und Instandsetzung, Verwaltungskosten, Versicherungskosten, Leerstandskosten und im Mietvertrag nicht detailliert aufgeführte sonstige Nebenkosten dürfen Sie nicht umlegen. Sie haben die Möglichkeit, nicht umlagefähige Nebenkosten als Werbungskosten von der Steuer abzusetzen.
Kosten für Instandhaltung und Instandsetzung, Verwaltungskosten, Versicherungskosten, Leerstandskosten und im Mietvertrag nicht detailliert aufgeführte sonstige Nebenkosten dürfen Sie nicht umlegen. Sie haben die Möglichkeit, nicht umlagefähige Nebenkosten als Werbungskosten von der Steuer abzusetzen.Auch Verwaltungskosten, seien es Bankgebühren, Porto- und Telefonkosten oder Kosten für Hausverwaltung, müssen Sie als Mieter nicht tragen. Trotzdem tauchen diese auf mancher Nebenkostenabrechnung auf. Außerdem sollten Sie aufpassen, dass kein Posten mehrfach auf der Rechnung auftaucht.