Antwort Wie lange dauert es bis ein Rentenantrag bearbeitet wird? Weitere Antworten – Wie lange darf ein Rentenantrag bearbeitet werden

Wie lange dauert es bis ein Rentenantrag bearbeitet wird?
Übrigens: In der Regel dauert es drei Monate, bis die Rentenversicherung Ihren Rentenantrag geprüft und bearbeitet hat.Bei Aufnahme oder Eingang Ihres Antrags bestätigen wir das Antrags datum und leiten die Meldung dann an die zuständige Kran- kenkasse weiter. Das ist immer die gesetz- liche Krankenkasse, bei der Sie zurzeit versichert sind oder zuletzt ver sichert wa- ren.Vor der ersten Rente kommt der Rentenbescheid. Wenn der Antrag rechtzeitig gestellt wurde und alles glatt geht bei der Bearbeitung, liegt er in der Regel ungefähr einen Monat vor der ersten Zahlung vor. Achtung: Die Rente wird am letzten Bankarbeitstag des Monats ausgezahlt, für den die Rente bestimmt ist.

Wie kann ich sehen ob mein Rentenantrag bearbeitet wird : Den aktuellen Sachstand können Sie nur beim zuständigen Rententräger erfahren. Wenn im Vorfeld die Voraussetzungen für eine Rentenzahlung geprüft wurden, müsste Ihre Mutter das doch mit ihrem Arbeitgeber geklärt haben.

Warum dauert die Bearbeitung der Rente so lange

Die Gründe für diese langen Bearbeitungszeiten liegen in dem erheblichen Verwaltungsaufwand, der mit der Einführung des Grundrentenzuschlags verbunden ist. Es mussten zusätzlich zu den monatlichen rund 120.000 neuen Rentenzahlungen auch rund 26 Millionen Konten von Bestandsrentnerinnen und -rentnern überprüft werden.

Was tun wenn der Rentenantrag nicht bearbeitet wird : Eine sogenannte Untätigkeitsklage kann erst 6 Monate nach Antragstellung erhoben werden. Bitte fragen Sie noch einmal schriftlich oder telefonisch bei Ihrem Rentenversicherungsträger nach. Gerne beraten wir Sie persönlich. Hier zu den Beratungsangeboten der Deutschen Rentenversicherung.

Die Gründe für diese langen Bearbeitungszeiten liegen in dem erheblichen Verwaltungsaufwand, der mit der Einführung des Grundrentenzuschlags verbunden ist. Es mussten zusätzlich zu den monatlichen rund 120.000 neuen Rentenzahlungen auch rund 26 Millionen Konten von Bestandsrentnerinnen und -rentnern überprüft werden.

grundsätzlich muss eine Behörde über einen Antrag in angemessener Frist entscheiden. Eine sogenannte Untätigkeitsklage kann erst 6 Monate nach Antragstellung erhoben werden. Bitte fragen Sie noch einmal schriftlich oder telefonisch bei Ihrem Rentenversicherungsträger nach. Gerne beraten wir Sie persönlich.

Wo erfahre ich den Stand meines Rentenantrags

Mit den Online-Diensten der Deutschen Rentenversicherung Bund können Sie unter anderem Ihren Rentenantrag online stellen, Ihre Daten ändern oder Ihr Versicherungskonto einsehen.Für Renten aus eigener Versicherung – also für Altersrenten, Erwerbsminderungsrenten und Erziehungsrenten – gilt generell eine Antragsfrist von drei Monaten, sobald alle Voraussetzungen für die Rente erfüllt sind. Stellen Sie den Antrag später, kann die Rente in der Regel erst ab dem Antragsmonat beginnen.Wird der Rentenantrag innerhalb der ersten drei Monate nach Renteneintritt gestellt, werden die ausgefallenen Rentenzahlungen auch noch rückwirkend gezahlt. Wer diese Frist versäumt, erhält die Rente erst ab dem Antragsmonat.

Sobald die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Ihren Antrag bewilligt hat, informiert sie uns darüber. Wir schreiben Ihnen, wie Sie weiter versichert sind. einer ausländischen Rente. Wenn Sie freiwillig versichert sind, brauchen wir zudem Nachweise zu Einkünften aus Vermietungen und aus Kapitalanagen.

Wie lange wird Rente rückwirkend gezahlt : Die Rente wird längstens für zwölf Kalendermonate rückwirkend gezahlt.

Wird zu spät beantragte Rente nachgezahlt : Nur wenn der Rentenantrag spätestens drei Monate nach Ablauf des Monats gestellt ist, in dem alle Voraussetzungen erfüllt sind, kann Ihre Rente noch pünktlich beginnen. Geht Ihr Antrag aber später ein, wird Ihnen die Rente nicht nachgezahlt, Sie bekommen sie frühestens vom Antragsmonat an.

Was kann ich tun wenn der Rentenbescheid nicht kommt

Eine Dienstaufsichtsbeschwerde ist ein möglicher Weg. Ob Sie diesen beschreiten möchten, müssen Sie selbst entscheiden. Rechtlich möglich wäre nach 6 Monaten auch die Erhebung einer Untätigkeitsklage beim Sozialgericht. Das Verfahren ist für Sie kostenfrei.