Antwort Wie läuft eine Teilungsversteigerung ab? Weitere Antworten – Wie hoch ist das Mindestgebot bei einer Teilungsversteigerung

Wie läuft eine Teilungsversteigerung ab?
Wie hoch ist das Mindestgebot bei einer Teilungsversteigerung Das Mindestgebot liegt in der Regel bei 50 % des Marktwertes der Immobilie. Damit ist die sogenannte 5/10-Grenze erreicht: Das Gericht darf einen Zuschlag für die Immobilie nur erteilen, wenn das Gebot mindestens 5/10 des Verkehrswertes beträgt.Wie lange dauert eine Teilungsversteigerung Das gesamte Verfahren, vom Antrag bis zum Erhalt des Verkaufserlöses, kann länger als ein Jahr dauern. Stellt ein Miteigentümer einen Antrag auf einstweilige Einstellung, kann das den Prozess um bis zu fünf Jahre verzögern.Die Kosten für das gesamte Verfahren der Teilungsversteigerung werden aber nicht vom Antragsteller allein, sondern von der Erbengemeinschaft getragen. Dabei wird jeder Miterbe entsprechend seines Anteils am Erbe an den Gebühren beteiligt. Diese werden von dem Erlös aus der Teilungsversteigerung abgezogen.

Welcher Wert wird bei einer Teilungsversteigerung angesetzt : Für eine Teilungsversteigerung darf ein Rechtsanwalt eine 0,4-Gebühr gemäß Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ansetzen. Diese Gebühr richtet sich nach dem Verkehrswert der Immobilie. Für den Gegenstandswert gilt § 26 RVG für Zwangsversteigerungen.

Wann scheitert eine Teilungsversteigerung

Scheitern kann die Teilungsversteigerung auch daran, dass die Teilung des zu versteigerungen Gegenstandes in Natur möglich ist. Das Streitobjekt also tatsächlich aufgeteilt werden kann. Bei bebauten Grundstücke, Eigentumswohnungen und Erbbaurechten ist eine Teilung in der Regel nicht möglich.

Kann eine Teilungsversteigerung abgelehnt werden : Eine Teilungsversteigerung kann nicht abgewendet, aber im besten Fall verzögert werden. Dazu muss der Antragsgegner innerhalb von zwei Wochen nach Beantragung der Teilungsversteigerung die Einstellung des Verfahrens beantragen.

Eine Teilungsanordnung kann laut § 2044 BGB auch ein Auseinandersetzungsverbot beinhalten und gilt für einen Zeitraum von maximal 30 Jahren nach dem Tod des Erblassers. Sind die Miterben nicht darüber einig, sich über diese Anordnungen hinwegzusetzen, ist eine Teilungsversteigerung gemäß § 2044 BGB nicht möglich.

§ 182 Abs. 1 ZVG ordnet an, dass bei der Teilungsversteigerung grundsätzlich „alle“ Rechte nach § 52 Abs. 1 ZVG bestehen bleiben, soweit sie den Anteil des Antragstellers belasten oder mitbelasten, insbesondere also unabhängig davon, wann sie entstanden sind: ob vor, mit oder nach Begründung der Gemeinschaft.

Wie kann ich eine Teilversteigerung verhindern

Es gibt mehrere Möglichkeiten, um eine Teilungsversteigerung doch noch zu verhindern. Die Gütliche Einigung mit dem Miterben, der den Antrag gestellt hat, die Drittwiderspruchsklage oder ein durch ein eingetragenes Nießbrauchrecht im Grundbuch.Es gibt mehrere Möglichkeiten, um eine Teilungsversteigerung doch noch zu verhindern. Die Gütliche Einigung mit dem Miterben, der den Antrag gestellt hat, die Drittwiderspruchsklage oder ein durch ein eingetragenes Nießbrauchrecht im Grundbuch.Die Quintessenz ist also: Nein, man wird nicht bei der Teilungsversteigerung ein Schnäppchen machen können. Auch wird bei der Teilungsversteigerung das Haus kaum unter Wert weggehen. Vielmehr kann man erwarten, bei der Teilungsversteigerung eher einen höheren Erlös zu erzielen als bei einem freihändigen Verkauf.

Stoppen der Teilungsversteigerung noch im Versteigerungstermin. Auch noch im Versteigerungstermin kann die Teilungsversteigerung gestoppt und zurückgenommen werden. Der Versteigerungstermin besteht aus drei Teilen, dem Bekanntmachungsteil, der dann folgenden Bietzeit und zum Schluss der Verhandlung über den Zuschlag.