Antwort Wie stelle ich eine Kündigung rechtssicher zu? Weitere Antworten – Wie muss eine schriftliche Kündigung zugestellt werden

Wie stelle ich eine Kündigung rechtssicher zu?
Egal ob Arbeitnehmer oder Arbeitgeber: Die Kündigung sollte meist per Einschreiben erfolgen. Welches Einschreiben für die Kündigung sinnvoller ist, hängt von den Umständen ab. Mit dem Einwurfeinschreiben ist sichergestellt, dass das Schreiben möglichst früh zugeht.Eine Kündigung, die per Einwurf-Einschreiben versendet wird, wird wie eine sog. Willenserklärung gegenüber Abwesenden gemäß § 130 Abs. 1 Satz 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) behandelt. Danach wird die Kündigung in dem Zeitpunkt wirksam, in welchem sie dem Arbeitnehmer tatsächlich zugeht.Grundsätzlich gilt: Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und muss unterschrieben sein. Eine Angabe von Gründen ist nicht verpflichtend. In jedem Fall sollte im Kündigungsschreiben stehen, dass Sie ordentlich und fristgerecht kündigen.

Welche Zustellung ist rechtssicher : Zahlreiche Versanddienstleister bieten für den rechtssicheren Versand mit Zustellungsnachweis folgende Optionen an: Einschreiben. Einschreiben Einwurf. Einschreiben eigenhändig.

Wie muss eine Kündigung erfolgen damit sie wirksam ist

Jede Kündigung muss gemäß § 623 BGB in Schriftform erfolgen. Die Kündigung muss vom Aussteller eigenhändig unterschrieben werden. Aussteller ist entweder der Arbeitgeber selbst oder sein Vertretungsberechtigter, wie etwa der Personalleiter. Unwirksam sind dagegen Kündigungen, die per Fax oder E-Mail ergehen.

Wann gilt eine Kündigung als angenommen : Wirksam wird die Kündigung erst, wenn sie zugeht (§ 130 BGB). Wird die Kündigung in den Briefkasten am Wohnort des Arbeitnehmers oder am Sitz des Arbeitgebers eingeworfen, ist sie zugegangen, sobald das Schreiben üblicherweise entnommen wird.

Einwurfeinschreiben ausreichend Für einen beweissicheren Zugang kann aber auch ein Einwurfeinschreiben ausreichen. Der Bundesgerichtshof hat bereits 2012 klargestellt, dass ein solches Schreiben einen Tag nach Einwurf des Einschreibens als zugegangen gilt (BGH, Urteil vom 25.01.2012, Aktenzeichen: VIII ZR 95/11).

Ein Einschreiben kann durchaus problematisch für den Zugang einer Kündigung sein. Wenn der Empfänger nicht angetroffen wird, kann es passieren, dass ihre Kündigung in der Postfiliale landet und dort vom Empfänger spät oder gar nicht abgeholt wird. In solchen Fällen entfaltet die Kündigung keine Wirkung.

Wie sieht eine ordentliche Kündigung aus

Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, d.h. das Kündigungsschreiben muss von Ihnen eigenhändig unterschrieben werden (§ 623 BGB). Kündigungen durch Telefax oder E-Mail oder gar münchlich sind unwirksam. Die Kündigungserklärung muss dem Arbeitnehmer ordnungsgemäß zugehen.Der Arbeitgeber muss dann nachweisen, dass die Kündigung dem Arbeitnehmer zugegangen ist.Eine Kündigung ist grundsätzlich nur dann rechtskräftig, wenn sie dem Vertragspartner zugegangen ist. Wird eine per Brief geschriebenen Kündigung in den Briefkasten des Empfängers geworfen ist sie zugegangen. Ein Fax ist zugegangen, wenn der ausgedruckte Sendebericht vorliegt.

Eine Kündigung muss immer in Schriftform erfolgen und eigenhändig unterschrieben werden, damit sie rechtsgültig ist. Somit ist eine Kündigung per WhatsApp, SMS, Fax oder E-Mail unzulässig. Der Arbeitgeber darf dem Arbeitnehmer nicht mündlich oder in elektronischer Form kündigen.

Was ist besser Einschreiben oder Einschreiben mit Rückschein : Einschreiben bieten gegenüber Standard-Briefen im Streitfall bessere Beweismöglichkeiten vor Gericht, allen voran das Einschreiben mit Rückschein. Das Einschreiben bietet sich daher vor allem im Zusammenhang mit Kündigungen und anderen fristgebundenen Erklärungen an.

Was gilt rechtlich als zugestellt : Ein Brief, der innerhalb Deutschlands verschickt wird, gilt drei Tage nach der Aufgabe als zugestellt – egal, ob er bei der Deutschen Post oder einem privaten Dienstleister aufgegeben wurde.

Wie rechtssicher ist ein einwurfeinschreiben

Für einen beweissicheren Zugang kann aber auch ein Einwurfeinschreiben ausreichen. Der Bundesgerichtshof hat bereits 2012 klargestellt, dass ein solches Schreiben einen Tag nach Einwurf des Einschreibens als zugegangen gilt (BGH, Urteil vom 25.01.2012, Aktenzeichen: VIII ZR 95/11).

8. Fazit

  • Die Kündigung muss eigenhändig unterschrieben werden.
  • Erfolgt die Kündigung nicht schriftlich, ist sie unwirksam.
  • Die Kündigung muss eindeutig formuliert sein und darf nicht an eine Bedingung geknüpft werden.
  • Die Kündigung kann durch einen Stellvertreter erklärt werden, der die Vertretungsmacht inne hat.

Mit dem Kündigungsschreiben sind weitere Vorschriften zu erfüllen: Eine ordentliche Kündigung muss gemäß § 623 BGB schriftlich sein. Erfolgt sie mündlich, telefonisch, per Whatsapp, E-Mail, SMS oder über soziale Medien wie Facebook oder Twitter, ist die Kündigung unzulässig.

Wie muss der Zugang einer Kündigung erfolgen : Übergabe am Arbeitsplatz

Die persönliche Übergabe des Kündigungsschreibens am Arbeitsplatz sollte am besten vor Zeugen erfolgen, damit der Arbeitgeber im Streitfall die Vernehmung der Zeugen als Beweis anbieten kann. Zudem sollte er sich den Empfang des Schreibens vom Arbeitnehmer quittieren lassen.